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Hauszöglinge (140 Knaben, 35 Mädchen) erzogen; sie erhalten in vier Classen den Schulunterricht, an dem auch Kinder (53 Knaben, 50 Mädchen) aus der Stadt Antheil nehmen, werden außer den Schulstunden mit Handarbeiten, Stricken, Nähen, Schneidern, Schreinern beschäftigt, und werden bis zum vierzehnten Lebensjahre auf Kosten der Anstalt unterhalten in Kost, Kleidung, Bett, Unterricht, Lernmitteln und in Krankheitsfällen. Außerhalb der Anstalt, aber auf Kosten derselben, bei Knaben für ihre ganze Verpflegung gegen ein Kostgeld von 44 fl., bei Mädchen von 40 fl., werden in Privatfamilien, meist auf dem Lande, 153 Waisen, d. Z. 113 Knaben und 40 Mädchen, als Landzöglinge erzogen und von der Anstalt aus beaufsichtigt. – Auch für die Unterbringung der Zöglinge in irgend einem Berufe hat die Anstalt Sorge zu tragen, und die Kasse des Waisenhauses zahlt hiefür das Lehrgeld. Solcher Lehrlinge sind es durchschnittlich 200, deren Beaufsichtigung der Anstalt obliegt; in der Stadt Stuttgart sind 24 in der Lehre. 1

Das Gebäude des Waisenhauses bildet ein unregelmäßiges Viereck, das einen, mit einem Turngerüste versehenen, geräumigen Hof umschließt. Im nordwestlichen Flügel befindet sich die Kirche mit einer Orgel von Walker, das Arbeitszimmer und der Schlafsaal der Mädchen, die Industriezimmer der Knaben; im nordöstlichen Flügel die drei Schlafsäle der Knaben, der Speisesaal mit Orgel, die Küche, die Wohnung des Öconomieverwalters, der Aufseher und der Kostreicherin, die Krankenzimmer der Mädchen; im südöstlichen Flügel die Krankenzimmer der Knaben; im südwestlichen Flügel die vier Schulclassen, ein Zimmer für den 1. Curs der Schulamtszöglinge, die Wohnung des Oberinspectors, des Oberlehrers und der Unterlehrer. Der 2. und 3. Curs der Schulamtszöglinge wohnt mit den Lehrern in einem gemietheten Lokal. Vor dem Neckarthor besitzt die Anstalt einen eigenen, durch eine besondere Stiftung erworbenen Garten. – Die Angestellten, ausschließlich der Schullehrerbildungsanstalt, sind: der Oberinspector, zugleich evang. Waisenhauspfarrer, der Öconomieverwalter, ein katholischer Religionslehrer, ein Hausarzt, ein Hauswundarzt, ein Oberlehrer, 3 Unterlehrer, drei Aufseher, zugleich Industrielehrer der Knaben, eine Lehrfrau, 2 Mägde, 2 Krankenwärterinnen, ein Amtsdiener. – Die Kost der Zöglinge ist an eine Kostreicherin verpachtet; für Morgen-, Mittag- und Abend-Essen sammt Brod beläuft sich bei einer Brodtaxe von 15 kr. für 6 Pfund Kernenbrod, die Kostportion eines Waisenzöglings auf 71/3 kr., die eines Schulamtszöglings auf 102/3 kr. Wenn die Brodtaxe von 15 kr. um 1 kr. steigt oder fällt, so wird der Kostreicherin 1/3 kr. für die tägliche

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 358. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0358.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)