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erstmals 1229 auf. Seine Herren sind, soweit urkundliche Nachrichten zurückgehen, die Grafen von Württemberg. Die Einwohner zerfielen ursprünglich in Freie, Ministerialen, welche im Besitze der S. 122 erwähnten alten festen Steinhäuser gewesen sein mögen, und in gemeine Hörige. Ihre Güter ohne Ausnahme waren der Herrschaft vogtbar. In welchem Umfang und Grad außerdem die Hörigkeit in dem Weichbilde der nachmaligen Stadt herrschte, läßt sich nicht mehr entscheiden. Die 1312 und 1350 vorkommenden Enget-Hühner und Enget-Habergilten waren Frohnsurrogate und, wie auch der Trethaber, nicht persönliche, sondern auf dem Grund-Eigenthum ruhende Abgaben. Spricht auch das Stadtrecht von 1492 noch von Leibeigenen, so können diese nur vorübergehend hier gewohnt haben, da auch in den ältesten Zeiten weder Sterbfall, noch andere leibeigenschaftliche Leistungen erwähnt werden und der neuaufzunehmende Bürger sein Mannrecht schon 1492 darthun mußte. Vielmehr hatten die Bürger seit der frühesten Zeit Wehr und Harnisch; das Grundeigenthum war erblich, die Verfügung über das Vermögen unbeschränkt und der Gerichtsstand genossenschaftlich. Auch die Frohnen waren unbedeutend; die Bürger hatten 2–3 Mal des Jahrs je einen halben Tag Handdienste zu leisten, gegen Vergütung Hunde auf die Jagd zu führen, und an den Stadtthoren zu wachen, auch zwei Wächter in die Burg zu stellen, an deren Statt seit dem sechszehnten Jahrhundert 12 Pfd. 2 Sch. 8 Heller zu entrichten waren. Der wenigstens nachmals (1350) einzige Ausfluß der Vogtei aber war, daß von Gebäuden und Gütern Vogthühner und Vogthaber gegeben werden mußten und daß auch solche des Adels und der Klöster nicht frei davon blieben. Auch waren, wie es scheint zu Anerkennung der Hoheit, aus Häusern und Hofstätten Hellerzinse, gewöhnlich 1–10 Schillinge, der Herrschaft zu entrichten. 1

Die eigentliche Grundherrlichkeit stand gleichfalls mit wenigen Ausnahmen den Grafen zu und ging, wie es scheint, hauptsächlich von dem Bauhofe (S. 126) aus: einem zunächst der Burg gelegenen Herrenhofe (Domaine), welcher ursprünglich wohl einen großen Theil der Markung umfaßte und in unmittelbarer herrschaftlicher Verwaltung stand[1]. Hier mögen die Ministerialen, welche sich von der Stadt nannten, ihren Sitz gehabt haben nämlich: Rugger von Stuttgarten, der 1250 lebte, dessen Sohn 1275 Gefällrechte an den Hospital Eßlingen verkaufte; Rudolph d. j., und


  1. Auch anderwärts bestand diese Einrichtung. Noch 1350 besaßen die Grafen von Württemberg in Kaltenthal einen Bauhof „den bauen sie selber“.
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Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 430. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0430.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)