Seite:OAStuttgartStadt0438.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

eine der früheren theilweisen Selbstergänzung entsprechende Mitwirkung bei dessen Wahl eingeräumt worden war, erhielt er durch die Edicte vom 31. December 1818 und 1. März 1822, welche auch die Verwaltung des Gemeinde- und Stiftungs-Vermögens neu regelten, seine jetzige Organisation, mit Beigebung des Bürger-Ausschusses. Die Mitglieder-Zahl beider Collegien wurde durch das Gesetz vom 6. Juli 1849 auf 24 erhöht. – Die städtische Stiftungs-Verwaltung wurde 1837 in eine Hospital-Pflege, zugleich für Verwaltung des Siechenhauses, und in eine mit der Almosen-Pflege verbundene Armenkasten-Pflege aufgelöst, nachdem 1828 für den Catharinen-Hospital eine eigene Verwaltung errichtet worden war. – Was die Weiler betrifft, so waren Gablenberg und Heslach mit Böhmisreute in einem abhängigen Verhältnisse zu dem Stadtmagistrat, das so weit ging, daß dieser z. B. seit 1500 lange Zeit die Vermehrung der Gebäude in denselben nicht duldete und kein Einwohner mehr als 4 Stücke Vieh halten durfte. Ihre Heimbürgen und Geschworenen, welche mit Unterordnung unter den Stadt-Magistrat die Polizei handhabten, wurde von diesem eingesetzt. Anders verhielt es sich mit dem theilweise zur Canstatter Markung gehörig gewesenen Weiler Berg, wo die Herrschaft fast ausschließlich Gebäude und Grund-Eigenthum besaß und im siebenzehnten Jahrhundert einen Holzgarten und mehrere Wasserwerke mit Monopol errichtete. Er gehörte zu keinem Bezirks-Amte und hatte keine Gemeinde-Verwaltung, sondern stand als ein sogenannter Kammer-Ort unmittelbar unter der H. Rent-Kammer, welche durch einen Amtmann die Rechte und Pflichten einer Gemeinde ausübte. Auch waren die Einwohner nur Beisitzer und in der Regel blos zu einem Schutz- und Schirm-Gelde verpflichtet. Berg zählte 1753 außer der Kirche blos 20 Haupt- und 1 Neben-Gebäude, worunter 9 Wasserwerke, und 217 Einwohner. Durch den Vertrag vom 23. August 1836 aber wurde, unter vorangegangener Bereinigung der Markungs-Verhältnisse, in deren Folge namentlich die sogenannte Sauerbrunnen-Insel bei Canstatt verblieb, der ganze Ort Berg mit Stuttgart vereinigt, so daß derselbe nun nach der bestehenden Gemeinde-Einrichtung gleich den beiden anderen Weilern einen Bestandtheil der Stadt-Gemeinde bildet[1].

2. Kirchliches.

Stuttgart hatte lange Zeit, selbst als es schon Stadtrechte besaß, keine Pfarrei. Bis zu der S. 177 erwähnten Verlegung des


  1. Vergl. Berg, des K. Finanz-Kammer-Orts, Vereinigung mit der Stadt-Gemeinde Stuttgart. Herausgegeben etc. im December 1836. 4. Mit einem Plan.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 438. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0438.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)