Seite:OAUrach 175.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

von Rietheim für 12.000 Goldgulden – „Gulden Ducaten ungarisch oder böheimisch, die gut an Gold und schwer an Gewicht;“ und Wilhelm und seine Brüder Walther und Conrad von Riethheim überließen 1376 die Pfandschaft für denselben Preis dem Grafen Eberhard von Württemberg, dem sie K. Karl im Jahr 1378 auch bestätigte.

So war Würtemberg abermals im Besitze von Achalm und blieb es von nun an auch ununterbrochen, bis zu dem dreyßigjährigen Krieg. Das Östreichische Haus suchte zwar mehrmals sein Losungsrecht hervor; 1446 mußte Graf Ludwig v. W. einen Revers ausstellen, daß das Schloß Achalm mit Zugehör nach seinem und seiner beyden Söhne Absterben von Östreich ausgelöst werden möge; 1498, den 9. Juny, wurde merkwürdiger Weise von der vormundschaftlichen Regierung des Herzogs Ulrich – bekanntlich hatte der Herzog Eberhard II. am 2. Juny unter Östr. Mitwirkung seine Abdankung unterschrieben – sogar das Versprechen gegeben, daß Schloß und Herrschaft Achalm innerhalb Jahresfrist ohne Bezahlung des Pfandschillings zurückgegeben werden solle. Aber die wirkliche Zurückgabe wurde doch immer wieder abgewendet. Dagegen nahm während des dreyßigjährigen Kriegs die Erzherzogin Wittwe Claudia von Östreich, Namens ihrer Söhne die Burg nebst Zugehör geradezu in Besitz und behauptete sich darin von 1636 bis zum Frieden 1648. Nur mit vieler Mühe konnte sie daraus wieder verdrungen werden, und keine Würt. Besitzung machte, wie die Acten beweisen, bey den Friedens-Unterhandlungen dem wackern Geh. Rath von Varnbüler mehr zu schaffen, als die von Achalm und Staufen. Aber sein Ansehen und seine Festigkeit siegten auch hier: Restituatur (Domus Würtembergica) specialiter in dynastias Achalm etc. heißt es in dem Art. 4. §. 24, des westph. Friedens. [1] Da jedoch in dem Friedensartikel

  1. Was eigentlich zur Herrschaft oder Pfandschaft Achalm, welche von der alten Grafschaft zu unterscheiden ist, gehört habe, darüber war man nie einig. Es finden sich in den Pfandschafts-Acten ganze Abhandlungen darüber, aber nur über folgende Orte stimmen die Angaben überein: Pfullingen, Hausen, Honau, Klein-Engstingen,
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Urach. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1831, Seite 175. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAUrach_175.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)