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1822/23 in 26.568 fl., 1840/41 in 1960 fl. Die Amtsschadensumlage nebst Amtsvergleichungskosten betrugen 1816/17 9382 fl., 1822/23 13.418 fl., 1840/41 3796 fl. 1

B. Gemeindepflegen.

Nach den Rechnungen von 1846/47 betrugen:

a) Das Vermögen der Gemeinden, neben 54767/8 Mrg. Grundeigenthum,
an verzinslichen Capitalien 102.745 fl.
an sonstigen Forderungen 36.186 fl.
zusammen
138.931 fl.
b) die Schulden, an verzinslichen Capitalien 54.207 fl.
die Schulden, an sonstigen Schulden 7259 fl.
zusammen
61.466 fl.
c) die Einkünfte (ohne die Gemeindeumlagen) 91.601 fl.
d) die Ausgaben 114.788 fl.
e) die Gemeindeumlagen 33.129 fl.

Wie Tabelle IV. noch weiter zeigt, ist das Vermögen der Gemeinden am Bedeutendsten: an Grundeigenthum in Waiblingen und Winnenden; an Capitalien in Neckarrems und Winnenden. Kein Grundeigenthum besitzt die Gemeinde Hahnweiler; am Wenigsten hieran: Hochdorf, Breuningsweiler und Höfen. Keine Capitalien besitzen Baach, Breuningsweiler, Bürg, Hahnweiler, Hertmannsweiler, Höfen, Neustadt, Öschelbronn und Steinach. Die meisten Schulden haben Winnenden, Waiblingen und Bittenfeld. Gemeindeumlagen müssen überall gemacht werden mit Ausnahme von Bittenfeld und Neckarrems. Am Größten sind die Gemeindeumlagen in Waiblingen, Winnenden und Korb; am Kleinsten in Buoch und Rettersburg. Der Gesammtbetrag der Gemeindeumlagen ist größer als der Gesammtbetrag der ordentlichen direkten Staatssteuer (1846/47 32.603 fl. 38 kr., 1847/48 27.484 fl.). Gegenüber der Staatssteuer von 1846/47 sind die Gemeindeumlagen kleiner in Groß-Heppach, Hohenacker, Leutenbach, Rettersburg und Schwaickheim; größer sind sie, und zwar dreimal und mehr, in Hahnweiler, Höfen, Baach und Ödernhardt; zweimal und mehr in Breuningsweiler, Bretzenacker, Hegnach, Korb und Oppelsbom.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Waiblingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 79. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWaiblingen0079.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)