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Gemeindewaldungen des Reviers Lichtenstern 10% des Reviers Mönchsberg 4% und des Reviers Waldbach 15%, in den Privatwaldungen im Revier Lichtenstern 10% im Revier Mönchsberg 5% und im Revier Waldbach 10% der ganzen Holzproduction; der durchschnittliche jährliche Zuwachs wird bei den Buchenhochwaldungen zu 1/31/2 Klafter, bei den Nadelwaldungen 2/33/4 Klftr. und bei den Mittelwaldungen zu 1/43/4 Klafter pr. Morgen angegeben.

Die Fortschaffung des Holzes geschieht je nach der Jahreszeit entweder auf der Achse, oder auf dem Schlitten; Flößerei wird nicht getrieben.

Von Nebennutzungen sind zu nennen:

1) die Gewinnung der Eichenrinde und der Fichtenrinde;

2) das Harzsammeln, wird nur selten noch unerlaubter Weise zum Nachtheil der Waldungen ausgeübt;

3) die Waldstreu, als Nadelstreu, Laub, Heide, Moos, dürres Waldgras etc. ist namentlich in den höher gelegenen Gegenden wegen des verhältnißmäßig unbedeutenden Stroherzeugnisses, und weil das Stroh theilweise verfüttert wird, wie auch von den an Feldareal so armen Weinorten im Sulmthal sehr gesucht;

4) die Gräserei, ist auf unschädlichen Plätzen in den Gemeindewaldungen und gegen sogen. Graszettel sogar in den Staatswaldungen noch gestattet;

5) das Eckerig wird in den Staatswaldungen gegen eine Naturallieferung verliehen und wieder zur Aufforstung und Verbesserung der Waldungen verwendet; in den Gemeindewaldungen, wo diese dem Staat früher zugehörige Nebennutzung abgelöst wurde, verwenden die Eigenthümer den Eckerigertrag theils zu eigenen Waldkulturen, theils zur Ölbereitung, Mehl etc.

6) die Gewinnung des Nadelholzsamens wird hauptsächlich nur in den Orten Hohenstraßen und Ammertsweiler getrieben; in ersterem Ort befindet sich eine Ausklenganstalt von Huber, die meisten Zapfen kommen jedoch in die Ausklenganstalt nach Comburg;

7) das Besenreis wird entweder im Revierpreis abgegeben, oder durch besonders abgestellte Personen unschädlich geschnitten;

8) Wildobst, welches sowohl in den Staats- als in den Gemeindewaldungen verliehen wird; die Waldweide wird nur noch zuweilen in Privatwaldungen, sowie in belasteten Staats-, Gemeinde- und Standesherrlichen Waldungen ausgeübt (s. hier. unten).

Außer den gewöhnlichen Waldnutzungen werden eßbare Beeren,

Empfohlene Zitierweise:
F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 074. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_074.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)