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Die auf die Bezirksorte umgelegten Steuern betrugen in eben diesem Jahre

vom Grundeigenthum 28.599 fl. 05 kr.
von Gefällen 4 fl. 50 kr.
von Gebäuden 5546 fl. 09 kr.
von Gewerben 2956 fl. 44 kr.
37.106 fl. 48 kr.

Die Capital- und Besoldungssteuer betrug pro 1860/61 5751 fl. 33 kr.

An indirekten Abgaben wurden pro 1858/59 erhoben:

1) Wirthschaftsabgaben
von Wein und Obstmost 12.907 fl. 17 kr.
vom Branntwein:
      Fabrikationssteuer 1594 fl. 11 kr.
      Ausschanksabgabe 419 fl. 16 kr.
vom Bier (Malzsteuer) 334 fl. 12 kr.
2) Accise
von Güterveräußerungen 6271 fl. 07 kr.
von Lotterien 38 fl. 35 kr.
3) Hundeauflage (einschließlich des
gesetzlichen Antheils der Ortsarmenkasse)
892 fl. 0– kr.


VII. Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.


1. Politischer Zustand.


Die ganz haltlose Sage des Weinsbergischen Privilegienbuchs von 1468, wonach der römische Kaiser Probus Weinsberg erbaut haben soll, bei Seite gesetzt, bekundet sich die Römerherrschaft in dieser Gegend nicht durch einzelne Begebenheiten, wohl aber durch erhaltene Alterthümer der verschiedensten Art. (S. unten 4. A.)

Nach Vertreibung der Römer im 3. Jahrhundert nach Christus erscheinen die Alemannen im Besitz unseres Bezirks, kamen aber am Ende des 5. Jahrhunderts unter die Herrschaft der Franken. Unter letzteren gehörte die Gegend zur Francia teutonica (Deutschfranken). Die Errichtung einer Freigrafschaft Weinsberg im Jahr 814 durch

Empfohlene Zitierweise:
F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_103.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)