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Memminger: Beschreibung des Oberamts Canstatt

Ober- oder Landes-Herrschaft liefert auch der nachfolgende, noch während der Blankensteinischen Gutsherrschaft getroffene Tausch, womit jene zugleich erloschen seyn mag. Es vertauschte nämlich Graf Eberhard von W. 1369 an Reinhard von Neuhausen gegen dessen halbe Burg Neuhausen auf den Fildern nebst Zugehör:[1] „Hofen, unsere Burg und Dorf und den Hof zu Mülhusen, der zu Hofen gehört, item unser Dorf Effingen, item unser Dorf zu Mühlhusen und unsern Hof zu Visenhusen, und dazu 26 Sch. Rocken Gelt usser unser Stür zu Schmiden und 100 Mg. Holz zu Rembß“ mit allen Rechten, Vogteyen und Gerichten und, wie es weiter heißt, mit den Vestinen zu Hofen und zu Mülhusen, jedoch mit der Bedingung, daß Burg und Dorf Hofen Lehen seyn sollen, und mit Vorbehalt des Kirchensatzes zu Mühlhausen und des Frohnhofes, zu dem der Kirchensatz gehört. Sattler Gr. I. S. 206 und Beyl. 139. Somit waren nun die von Neuhausen im Besitze der Dorfherrschaft von Mühlhausen; 1465 verkaufte dann Graf Ulrich von Würtemberg vollends auch seinen Antheil mit den eigenen Leuten zu M. und Hofen, mit Verleihung der beyden Frühmessen und mit Besetzung und Entsetzung der Heiligenpflege zu St. Veitskirchen, auch Gülten zu Visenhausen an Marx von Neuhausen um 600 fl. Neben den von Neuhausen waren aber immer noch die von Blankenstein vorzugsweise die Gutsherren, bis endlich auch ihr Antheil an Neuhausen kam. Dieß geschah nach dem Tode Albrechts von Blankenstein im Jahr 1471, da dessen Erben Hans Spät von Ehestetten und Wilhelm von Münchingen, den Besitz vollends an Marx von Neuhausen um 7871/2 fl. in Gold verkauften. Indeß hatten schon vorher die von Neuhausen getheilt, und Reinhardt von Neuhausen d. j. schon 1461 seinen Antheil an Caspar und Heinrich von Kaltenthal um 3600 fl.


  1. Wir glauben hier die Bemerkung wiederholen zu müssen, daß in den alten Verkaufs-Urkunden unter „Dorf“ gemeiniglich nur die Obrigkeit, die Dorfherrschaft, nicht aber die Gutsherrschaft zu verstehen ist.
Empfohlene Zitierweise:
Memminger: Beschreibung des Oberamts Canstatt. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1832, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCanstatt169.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)