Seite:OberamtEllwangen 438.jpg

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und verehrt wurden, nemlich: Veit, Sulpicius und Servilianus, Domitilla, Euphrosyna und Theodora, Quartus und Quintus, Speusippus, Eleusipus, Meleusippus, Leonilla, Junilla, Neon und Turbon, Benignus, Bonifatius. Ihre Reliquien wurden früher längere Zeit hindurch alle drei Jahre am St. Gallentag unter großem Zulauf öffentlich ausgestellt. Es sind dies jedoch keineswegs die einzigen Heiligen, von welchen das Kloster Reliquien erwarb, und noch im Jahr 1744 wurde ihm durch den Ellwanger Bürger und Bäcker Matth. Geiger der Leib des h. Theodor aus Rom verschafft [1].

Die im Kloster eingeführte Ordensregel war die damals allgemeine des h. Benedikt. Geistliche Brüderschaft schloß Ellwangen in der 1. Hälfte des 9. Jahrhunderts mit Reichenau und St. Gallen (Mon. Germ. Hist.: Libri confraternitatum St. Galli etc. ed. Piper, p. 44, 45, 82, 144, 278, 286, 287 mit vielen Namen von Angehörigen Ellwangens), den 19. Nov. 1193 mit Fulda (Wirt. Urkb. 2, 297), erneuert den 5. Jan. 1500; mit St. Emmeram in Regensburg in erneuerter Weise den 22. Aug./8. Sept. 1286 (Pez, Cod. epistolaris 2, 124/5) und wiederum den 7. Febr. 1360.

Schon bald nach seiner Gründung im Jahr 817 wird Ellwangen unter den Reichsabteien, d. h. denjenigen Abteien aufgeführt, bei welchen der König als Herr galt, die Investitur des Abts mit den Temporalien, oder wie sie bei den Reichsabteien, als vorzugsweise vom Reiche herrührend, gewöhnlich hießen, den Regalien dem Könige zustund. Es erscheint in der 2. Klasse derselben, derjenigen, welche nicht Heeresfolge, aber auch nicht bloß Gebete, sondern jährliche Geschenke zu leisten hatte (Monum. Germ. Leges 1, 223 ff). Die Stellung des Vorstands der Abtei, des Abts, zum Reiche wurde gemäß der allgemeinen Entwicklung des Reichsrechts im Laufe des 12. Jahrhunderts als Lehensverhältnis aufgefaßt und er zählte wohl von Anfang an, sicher wenigstens seit der Bildung des neueren Reichsfürstenstands während der Regierungszeit Kaiser Friedrichs I., zu den Reichsfürsten, vielleicht in Anlehnung an das S. 441 erwähnte Privilegium vom Jahr 1003. So finden wir ihn auch, wenngleich Anfangs nur vereinzelt, in kaiserlichen Urkunden der Jahre 1215, 1237, 1323, 1335, 1347, 1370 u. s. f. ausdrücklich als Fürsten genannt (z. B. Wirt. Urkb. 3, 32, 398.


  1. Über Liturgisches und das Ellwanger Proprium s. S. 467.
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 438. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_438.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)