Seite:OberamtEllwangen 594.jpg

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der Kirche früher vorhanden gewesenen Reste von großen massiven Gewölben, Kellern und Mauerwerken dürften auf alte Propsteigebäude zu beziehen sein.

Dekan und Kapitel von Ellwangen waren von der Propstei wegen schuldig, das Dreiholz oder den Galgen zum Hochgericht der ansbachischen Stadt Crailsheim aufzurichten, auch zu aller peinlichen Strafe Stöck, Brennholz, Schlaifen, Stricke, Ketten, Leitern, Räder, Handschuhe und alle anderen Zugehörden, so die Nothdurft erforderte, auf ihre Kosten zu liefern, eine Verpflichtung, welche noch am 4. Oktober 1539 ein Vertrag zwischen dem Ellwanger Propst und dem Markgrafen von Ansbach anerkannte. Auch hatte der Umstand, daß die ansbachische Wildbannsgrenze die Roth herab zu deren Einfluß in die Jagst auf hiesiger Markung durchzog (vgl. S. 299), manche Verwicklungen in Bezug auf Jurisdiktionsverhältnisse zur Folge, welche weitere Verträge und Konferenzen zwischen Ellwangen und Ansbach am 25. November 1658, 7. und 21. April 1750 u. a. regelten.

Einkommen bezog die Propstei nach einem Gültregister des „Amts zu Zell“ vom J. 1403 namentlich zu Jagstzell und dessen Parzellen Bühlhof, Dankoltsweiler, Dietrichsweiler, Grünberg, Hegenberg, Knausberg, Kreuthof, Renneck, Schweighausen, Weiler, Winterberg; zu Rosenberg und dessen Parzelle (Ober- und Unter-) Knausen; zu Crailsheim, Stimpfach (OA. Crailsheim) und dessen Parzellen Höhrbühl, Randenweiler und Sieglershofen, ferner an den, wie es scheint abgegangenen oder heutzutage anders benannten Orten Dietoldsweiler, Elbrisberg, Giersberg, Gossoltsweiler, Koppenhof, Rettichsweiler, Ryffenbach, Sulzbach.

Im J. 1733 werden 1 Mühle, 5 Bauern, 11 Halbbauern, 13 Löhner (zus. 30) dahier als dem Kapitel Ellwangen zustehend genannt, allein im J. 1796 erweiterte Preußen als Rechtsnachfolger Brandenburg-Ansbachs die Grenzen seiner Landeshoheit, so daß es dieselbe von da an über etwa ein Drittel des Ortes (sowie zum Theil seine Parzellen) ausübte, während Ellwangen noch zwei Drittel, auch die Grundherrlichkeit und Polizei über den ganzen Ort verblieb. So kam es, daß noch im Staatsvertrag vom 18. Mai 1810 57 Einwohner dahier von Bayern an Württemberg abgetreten wurden (vgl. S. 315).

Die Benennungen Badhaus, Badbrunnen, Badeweiher deuten auf frühere umfassendere Badanlagen; die Stiftung hatte 8 Klafter Holz zum Badhaus abzugeben.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 594. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_594.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)