Seite:OberamtEllwangen 771.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Umgeld, Strafen und Kirchweihschutz wallersteinisch, der große Zehnte und Kirchensatz bischöflich augsburgisch, der kleine Zehnte in die Stipendienpflege Nördlingen gehörig, Oberwilflingen war gleichfalls mit aller Obrigkeit wallersteinisch, der große Zehnte dem Deutschorden, der kleine der Pfarrei Zipplingen zuständig; zu Unterwilflingen waren 21 Hofraithen und Häuser, zu Oberwilflingen 8 dsgl., dort 30, hier 11 Unterthanen öttingisch [d. h. wallersteinisch], dazu kamen an beiden Orten steuerbare Hof- und Lehengüter, steuerbar eigene Güter, Grundzinsen, Dienstgelder, Küchendienste, Fruchtgülten u. s. w. Die auswärtigen Herrschaften hatten inner Etters ihrer Unterthanen Häuser die Vogteilichkeit.

Auch nach Molls Beschreibung des Rieses stund, im Ganzen mit Obigem übereinstimmend, Unterwilflingen unter gräflich (seit 1774 fürstlich) wallersteinischer Jurisdiktion und waren daselbst 29 wallersteinische Güter und Unterthanen als Lehen vom Stift Eichstätt [?], 4 Güter waren kloster-kaisersheimisch, der Großzehnte bischöflich augsburgisch, der kleine früher der Stipendienpflege Nördlingen, seit 1733 der Frühmeßpflege zu Marktoffingen (bayr. AG. Oettingen) verkauft, Gericht war keines hier, nur ein aus 7 Personen bestehender Untergang, in welchen auch die kaisersheimischen genommen wurden. Zu Oberwilflingen, gleichfalls wallersteinischer Jurisdiktion, waren 12 wallersteinische Unterthanen ebenfalls Lehen von Eichstätt [?], ein von welden’scher, jetzt (d. h. wohl seit dem Verkauf der Herrschaft Hochaltingen bayr. AG. Oettingen durch die Familie von Welden an Oettingen-Spielberg im J. 1764) fürstlich öttingischer Unterthan [nach andern Nachrichten 10 wallersteinische, 1 kaisersheimischer (dies jedenfalls richtig), 1 holtingischer]; der Zehnte war bischöflich augsburgisch (richtiger kommende-öttingisch, bezw. pfarrei-zipplingisch).

In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wird auch noch weiterer Besitz der anderen fürstlich öttingischen Häuser hier erwähnt: den 13. Okt. 1721 verkaufte Fürst Albrecht Ernst II. von Oettingen-Oettingen an den Grafen Franz Albrecht von Oettingen-Spielberg seine von dem säkularisirten einstigen Kloster Zimmern herrührenden Unterthanen zu Utzwingen (bayr. AG. Oettingen), Wössingen, Zipplingen und Dirgenheim (OA. Neresheim), wie auch zu Enslingen (bayr. AG. Oettingen), Ober- und Unterwilflingen, Birkhausen (bayr. AG. Nördlingen) und Maihingen (bayr. AG. Oettingen), dann einige eigene Güter zu

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 771. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_771.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)