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4. Kataster und Steuern.

Gegenstand des Oberamts-Katasters sind nach der Berechnung von 1849/50:

Grundeigenthum, zu einem Reinertrag eingeschätzt von 187.690 fl. 03 kr.
Grundgefälle in dem steuerpflichtigen Jahresertrag berechnet von 1.569 fl. 53 kr.
Gebäude nach einem für die Staatssteuer eingeschätzten Werth von 2.366.551 fl. 0‒ kr.
Gewerbe zu einer jährlichen Steuersumme einschätzt von 3.583 fl. 38 kr.

Die umgelegten direkten Staatssteuern betrugen im Jahre 1849/50 für den Bezirk überhaupt 22.273 fl.

Davon auf Grundeigenthum zu 17/24  15.773 fl. 55 kr.
Gefälle
Gebäude zu 4/24 4.292 fl. 42 kr.
Gewerbe zu 3/24 2.206 fl. 23 kr.

Es kommt sonach im Bezirk auf eine geographische Quadratmeile 6360 fl. 6 kr. und auf eine Person 44,1 kr. direkte Staatssteuer.

Die meiste Staatssteuer bezahlen Schorndorf, Beutelsbach und Winterbach, die wenigste Rohrbronn, Baiereck und Hegenlohe.

An indirekten Abgaben wurden im Durchschnitt der Jahre 1847/50 jährlich erhoben:

     1. an Wirthschaftsabgaben:
  von Wein und Obstmost 5984 fl. 36 kr.
  vom Branntwein:
  a. Ausschanksabgaben 561 fl. 25 kr.
  b. Fabrikationssteuer 140 fl. 31 kr.
  vom Bier (Malzsteuer) 808 fl. 41 kr.
     2. an Accise:
  von Güterveräußerungen 1854 fl. 53 kr.
  von Lotterien 33 fl. 13 kr.
  von Markt- und Handelswaaren von Ausländern 5 fl. 32 kr.
     3. Hundeauflage 329 fl. 29 kr.


VII. Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.


1. Politischer Zustand.

Unser Bezirk gehörte zur äußersten Grenze des Römerreiches und zwar zu dessen Provinz Obergermanien, welche letztere Bestimmung sich

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Schorndorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1851, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtSchorndorf0066.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)