Seite:Oberamt Aalen 087.jpg

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Städten und dem Propst von Ellwangen: Herren v. Wellwart beider Linien, Herren von Ahelfingen, v. Hürnheim, v. Adelmann, v. Rechberg, v. Horkheim, v. Westerstetten u. a. Diese frei Pürsch ist 1806 aufgehoben, 1819 aber in der Weise hergestellt worden, daß jede Grundherrschaft und Gemeinde auf ihrem Grund und Boden die Jagd besitzen soll.

Im Einzelnen gab’s schon früher über die Benützung dieser Jagd manchfachen Streit, z. B. zwischen Aalen und Ellwangen über die Pürsch am Appenwang; noch lebhaftere Streitigkeiten aber sind nördlich am Kocher geführt worden. Die Schenken von Limburg scheinen in den Genuß des 1251 erhaltenen Wildbanns nicht gelangt zu seyn, vielmehr übten fort und fort die Grundherren im Bezirke die Jagd aus und erst gegen Mitte des 15. Jahrhunderts suchten die Schenken, auf das alte Pergament gestützt, die angeblichen Eindringlinge zu verdrängen, mußten ihnen aber doch zuletzt gewisse Jagdrechte zugestehen.

Auch im Streit mit Ellwangen vindicirten sich die Gutsherrn von Adelmannsfelden, Niederalfingen, Wellstein gewisse Jagdbezirke als Zubehör ihrer Burgsitze; so z. B. ist 1616 erst zwischen Ellwangen und den Grafen v. Fugger ein Niederalfinger Jagddistrikt festgestellt worden.

Als jagdbare Thiere (vergl. oben Abschnitt II. 8.) kommen im Bezirke vor: Hirsche, Rehe, Hasen; Birkhühner, Feldhühner, Wachteln, Schnepfen, Enten; sodann an Raubthieren: Füchse, Marder, wilde Katzen, Dachse, Iltisse und bisweilen Fischottern.

Der Wildstand ist schon vor dem Gesetz im Jahre 1848 unbedeutend gewesen, indem die Jagd zum größern Theile an Privaten verpachtet war, weniges in den Händen der Grundherrschaften. Den ansehnlichsten Wildstand hatte noch der Aalbuch (im Forst Heidenheim), wo sich auch jetzt noch von Zeit zu Zeit Hirsche spüren lassen, obgleich in den paar letzten Jahren das Wild schonungslos weggeschossen wurde.

Wildschaden von Bedeutung konnte daher schon seit lange nicht leicht vorkommen. Fast nur auf und an dem Aalbuch gab’s von Zeit zu Zeit einige Klagen.

Dagegen mag in älteren Zeiten Wildstand und Wildschaden sehr bedeutend gewesen seyn und um so weniger können wir uns verwundern, wenn häufige Spuren von Wilderei sich zeigen und manchmal die verschiedenen Herrschaften sogar gemeinschaftliche Maßregeln zur Ausrottung der Wilderer verabreden, z. B. 1613 Ellwangen und Vohenstein.

Auf das Recht des Fischens und Krebsens legte die ältere Zeit ein größeres Gewicht als jetzt und es wurde vielfach auch in unserem Bezirk ein Gegenstand des Streits, z. B. zwischen Vohenstein und Ellwangen

Empfohlene Zitierweise:
: Beschreibung des Oberamts Aalen. J. B. Müller's Verlagshandlung, Stuttgart 1854, Seite 087. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Aalen_087.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)