Seite:Oberamt Biberach 206.jpg

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welche mit einer Mauer umgeben und mit Grund und Boden Eigenthum des Gutsherrn, übrigens nicht im besten Zustande, sind, und überhaupt nichts Ausgezeichnetes haben. Es ist eine Schildwirthschaft und eine Bierbrauerei im Orte. Das Kloster ist dermalen noch mit einer Anzahl von Nonnen besetzt. Es war ein reichsunmittelbares Frauenkloster Cisterzienser Ordens. Die reinen Einkünfte des Klosters wurden von der Ochsenhauser Commission zu 20.000 fl. berechnet. Das Gebiet umfaßte die Orte Maselheim mit Zugehör, Mietingen, Sulmingen, Wennedach, 2/3 von Baustetten und mehrere Höfe, sodann Zehenten, Gefälle und Rechte in mehreren Orten und viele eigenthümliche Güter, besonders auch Waldungen. Die hohe Gerichtsbarkeit war als östreichisches Landvogteilehen im Besitze des Klosters Salem, s. Schemmerberg. Jagd und Forstgerichtsbarkeit waren theils Warthausisch, theils Hürbelisch, theils Weldisch, ehemals durchaus Kirchbergisch.

Das Kloster Heggbach wurde 1235 von zwei Beguinen-Schwestern, v. Rosenberg und v. Landau,[1] zuerst in Maselheim gestiftet, von wo aus es aber bald in das jetzige Heggbach versetzt wurde. Es blühte schnell auf, kam aber nachher wieder herunter, bis Kaiser Rudolph I. es in seinen und des Reichs Schutz nahm. Die meisten Stiftungen zum Kloster waren von den Edlen v. Ellerbach und v. Freyberg, und von den Truchsessen v. Waldburg.

Durch den Reichsdeputationsschluß vom Jahr 1803 wurde das Kloster zwischen den Grafen v. Waldbott-Bassenheim und v. Plettenberg vertheilt; Bassenheim erhielt in der Eigenschaft einer unmittelbaren Reichsgrafschaft, Heggbach und den größeren Theil des Klostergebiets, mit einem Einkommen, das zu 12.000 fl. berechnet wurde, Plettenberg erhielt Sulmingen und Mietingen, den Zehenten zu Baltringen und 500 Jauchert Wald mit einem Einkommen von 8000 fl., dem ersteren wurden noch 1300 fl., dem letzteren 6000 fl. jährliche Rente auf die Abtei Buxheim angewiesen. Der Graf Waldbott-Bassenheim erhielt überdieß auf Buxheim eine Capitalanweisung von 53.950 fl. wegen der Sustentationslasten, die er zu übernehmen hatte, und die neue Besitzung trat in die Reihe der Reichsgrafschaften ein. Östreich epavisirte 1803 den Zehenten zu Humlangen, gab aber durch Vertrag vom 6. Februar 1805 denselben an den Grafen v. Bassenheim unter der Bedingung zurück, daß ihn der Graf als östreichisches Mannlehen anerkenne und eine jährliche Recognitionsgebübr von 100 fl. bezahle. Der


  1. Nach andern Nachrichten von Landenburg, und wieder nach andern von einer Gräfin v. Landau, die mit einem Herrn v. Rosnau verehelicht war. Die Archival-Documente des Klosters sollen in Buxheim liegen.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Biberach. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1837, Seite 206. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Biberach_206.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)