Seite:Oberamt Blaubeuren 098.jpg

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gemeinnützigen Anstalten von bleibendem Werth verwendet wird; dagegen leiden auch andere Gemeinden an einem fortwährenden Deficit, welches dann jedes Jahr durch Umlage gedeckt wird, wie sich ebenfalls aus der Tabelle ergibt. Die Einkünfte der Gemeinden fließen hauptsächlich aus Schafweide, Pförch und Wald. Der Waldertrag ist übrigens für die Gemeinde-Körperschaft durch die Gemeinde-Gerechtigkeiten der Einzelnen beschränkt. Es finden nehmlich auch in dem disseitigen Oberamtsbezirke in den meisten Orten eigene Gemeinde-Gerechtigkeiten statt, welche auf gewissen Häusern ruhen, und von welchen andere, in späterer Zeit erst entstandene, Häuser ausgeschlossen sind. Diese Gerechtigkeiten bestehen 1) in dem Antheil an dem Gemeinde-Eigenthum; 2) in der ausschließlichen Theilnahme an den Gemeinde-Nutzungen, dem Ertrag der Waldungen, des Pförchs, der Schafweide; 3) in dem Genusse der Allmandtheile. Es ist häufig der Fall, daß über den unmittelbaren Genuß der Berechtigten und nach Abzug der Gemeinde-Bedürfnisse, welche von jenen Einkommensquellen bestritten werden, noch ein Überschuß übrig bleibt und dadurch im Laufe der Jahre ein Capital sich bildet. Dieses Capital wird sodann unter die Gemeinde-Berechtigten vertheilt und an dieselben entweder baar ausbezahlt oder an ihrer Abgaben-Schuldigkeit abgerechnet. Übrigens ruhen in manchen Orten auf den Gemeinheitsgütern auch Schulden. Die nicht berechtigten Bürger haben auf den Genuß des Gemeinheitsguts rechtlich keinen Anspruch; aus Gnaden aber ist ihnen in den meisten Orten ein gewisser Antheil an der Rindviehweide und an der Benutzung der Allmanden gestattet. Diese Ungleichheit der Rechte wirkt häufig sehr nachtheilig auf die Eintracht und zum Theil auch auf den Wohlstand der Einwohner, und unter den Berechtigten selbst sind sie häufig eine Quelle des Neides und der Rachsucht, indem der Reichere gemeiniglich, wie z. B. bei der Bauholz-Berechtigung, mehr Nutzen davon zieht als der Ärmere.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Blaubeuren. Stuttgart: J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen, 1830, Seite 098. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Blaubeuren_098.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)