Seite:Oberamt Blaubeuren 135.jpg

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Blutbann. Zum Zeichen des letztern standen zu Arneck und Eckingen 2 Hochgerichte. Die Privatgüter zu Arneck waren sämmtlich Falllehen und s. g. Söldgüter, Bauern gab es keine im Ort. Das Herrschaftgut wurde gemeiniglich an die Einwohner verpachtet, und zwar von der Commende letztmals 1784, auf 27 Jahre, um ein jährliches Pachtgeld von 811 fl. 30 kr., nebst einem Surrogatgeld von 390 fl. für die Frohnen, welche die Einwohner zu dem Herrschaftgut zu leisten hatten. Dermalen ist das Gut auf 1820/38 um jährliche 550 fl. an die Einwohner verpachtet; die vielen ungemessenen Frohnen sind in gemessene verwandelt, die Falllehen allodificirt und die unter dem Drucke der frühern Verhältnisse sehr verarmten Einwohner erholen sich neuerlich unter der Leitung eines guten Ortsvorstehers zusehends. Die Fischerey ist ebenfalls verpachtet. In alten Zeiten scheint Arneck seine eigenen Edelleute gehabt zu haben, welche ihren Sitz auf der Burg Arneck hatten, die auf der Höhe hinter dem Dorfe stand. Sie müssen schon frühe ausgestorben seyn. 1338 kaufte Graf Ulrich III. von Würtemberg von Conrad Sefler in Ulm die halbe Burg (d. h. die damalige halbe Herrschaft) Arneck um 1850 Pfd. Heller; die andere Hälfte kam nachher an Würtemberg von Hans v. Stein, an den sie Ulrich Sefler, der Bruder Conrads, verkauft hatte. Laut Urkunde vom J. 1470 verkauften Graf Ulrich V. und sein Sohn Eberhard in diesem Jahre (nicht 1437) „Arneck das Burgstall und das Dorf darunter, und die Mühlin in demselben, auch die Vischenze in der Plau, dazu Ermingen das Weiler, den Kirchensatz zu Dietingen mit Vogteyen, Gerichten etc.“ an Wilhelm von Stadion um 6300 fl. Schon vorher war die Herrschaft an ihn verpfändet. Die Familie Stadion blieb, gleichwohl nicht ungestört, in dem Besitze der Herrschaft bis zum Jahr 1700. Nach Blaubeurer Akten hatte Eitel Ludwig v. Stadion nach dem 30jährigen Krieg, man weiß nicht aus welcher Veranlassung, lange mit einem Nicola de Heures wegen des Besitzes zu kämpfen[1]. Im J. 1700


  1. Von de Heures ist noch ein Vergleich mit der Pfarrey Dietingen vom J. 1658 vorhanden, worin er sich Oberst-Lieutenant und Herr auf Arneck nennt. Vgl. auch Enabeuren im Heft Münsingen.
    WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Blaubeuren. Stuttgart: J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen, 1830, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Blaubeuren_135.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2019)