Seite:Oberamt Leutkirch 199.png

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In alten Zeiten erstreckte sich der Forst der Grafen von Kirchberg bis an den Schloßgraben von Zeil, aber schon 1532 im Reichslehenbrief Kaiser Carl V. sind die Grenzen des Zeilerforsts in einer Ausdehnung angegeben, die nicht nur die damalige Herrschaft Zeil, sondern Alles in der Linie von Ellwangen bis Ober-Opfingen und diesseits der Iller und Aitrach gelegene begriff. Im Jahr 1535 aber erhielt das Kloster Roth von dem Vormünder der Söhne Georgs III. und von Truchseß Jakob die forsteiliche Gerichtsbarkeit in einem Theil diees Forstes zu Lehen. Übrigens gehörten auch einzelne Distrikte innerhalb der Zeil’schen Forstgrenzen zur freien Pürsch. – In Folge der Erbtheilungs-Verträge von 1595, 1601, 1605 kam die Herrschaft Zeil (nebst Wurzach, Marstetten, Threerz und Ellwangen) an Truchseß Froben, den Stifter der Zeil’schen Linie, und als sich diese 1675 in die Zeil-Zeil’sche und Zeil-Wurzach’sche theilte, indem die beiden Brüder Paris Jakob und Sebastian Wunibald sich über eine Theilung der inzwischen (1628) zu einer Reichsgrafschaft erhobenen Herrschaft Zeil vertrugen (1675 und 1693), fiel dem erstern das Schloß Zeil mit einem Territorium in dem Umfang zu, welchen die 1803 zur Reichsfürstenwürde erhobene, im Jahr 1806 aber mediatisirte Standesherrschaft noch hat. Sie begreift sonach von der alten Herrschaft Zeil die jetzigen Gemeinden Diepoldshofen, Seibranz und Reichenhofen, die ehemalige Ritterherrschaft (jetzige Gemeinde) Altmannshofen (ohne Nestbaum und Langensteig) und die Gemeinde Aichstetten (früher zum größten Theil Petershausisch, und

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Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta, 1843, Seite 199. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_199.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)