Seite:Oberamt Leutkirch 272.png

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angehört, von diesen aber (1431) an die Schellenberg überlassen worden seyn soll. Nach dem St. Galler Lehensprotokoll von 1410–25 (Ildef. v. Arx. II. S, 179) aber waren die Dörfer Waltershofen und Sigratzhofen (wahrscheinlich auch mit den weiteren in diesen beiden Orten gelegenen kleineren Parzellen) ein St. Gallisches Lehen, welches schon ums Jahr 1420 den Schellenberg verliehen wurde. Dieser Lehensverband löste sich später auf, und die Familie Schellenberg zu Kißlegg blieb im Besitze Waltershofens als eines Ritterguts, das mit Kißlegg zum Kanton Hegau steuerte[1], bis dasselbe mit dem Schellenbergischen Antheil der Herrschaft Kißlegg im Jahr 1708 auf die, in der Oberamtsbeschreib. von Wangen (S. 265) angegebene Weise an Waldburg-Wolfegg-Waldsee fiel. Im Jahr 1806 hatte das Gericht Waltershofen nicht das Schicksal der übrigen Herrschaft Kißlegg, indem diese letztere schon damals der Souveränität der Krone Württemberg, jenes aber der Bayerischen Oberhoheit unterworfen wurde und erst 1810 an Württemberg kam.

1) Waltershofen, kathol. Pfarrdorf mit 151 Einwohnern, nebst Bilger, Hof mit 18 Einwohnern.

Der Pfarrort hat eine freie Lage an dem Sigratzhofer Bach und der Landstraße von Leutkirch nach Wangen, 3 g. Stunden südwestlich von ersterer Stadt. An der Südseite des ziemlich weitläufig gebauten Ortes steht die, im Jahr 1663 erbaute, und 1818 ausgebesserte Pfarrkirche zum heil. Peter und Magnus. Die Kirchenpflege besitzt an Kapitalien 1200 fl., an Gütern 17 M., und bezieht an Hellerzinsen 31 fl. 4 kr., an Jahrtagsgebühren 8 fl. 27 kr. an Gülten 28 Schffl. 2 Sri. Haber. Mit der Pfarrstelle ist ein Widdumgut verbunden; die Baulast von Kirche und Pfarrhaus tragen bei dem Unvermögen des Kirchenfonds die Großzehentherrn. Das Patronat war in alten Zeiten, ohne daß man angeben könnte, wie dieß kam, im Besitz des Klosters Petershausen, welches dasselbe gegen die Kollatur von Hilzingen an den Magistrat von Meersburg vertauschte. Durch die neueren Staatsveränderungen wurde


  1. Ulrich von Schellenberg erhielt 1555 von Kaiser Carl V. das Recht, ein Weggeld von jedem Pferde zu 6 Heller auf der Straße durch Waltershofen und Sigratzhofen zu erheben, gegen die Verbindlichkeit, die Straße immer in gutem Stand zu erhalten.
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Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta, 1843, Seite 272. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_272.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)