Seite:Oberamt Reutlingen 109.jpg

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Probst zu Sindelfingen vom Jahre 1465, den Kirchensatz und Zehenten, wie solche der Spital von Albrecht von Blankenstein erkauft und lange Zeit ruhiglich besessen, zu confirmiren, so wie die im Jahre 1467 wirklich erfolgte Bestätigung beweisen, daß der Spital damals schon Herr des Dorfes war. Die Gerichtsbarkeit erhielt er jedoch erst im Jahre 1471, wo Kaiser Friderich III. dem Spital erlaubte, für die Orte Wannweil und Omenhausen (Umbenhausen) ein Gericht aus tüchtigen Personen von beyden Orten anzuordnen, weil sie bisher mit keinem Gerichtszwang versehen. Kurz vorher hatte Graf Eberhard von W. mit den Reutlingern Händel wegen der ihm bestrittenen Schätzung seiner eigenen Leute in Wannweil, und im Jahre 1484 vergleicht er sich nach einem langen Streit, worüber das Nähere bey Sattler (Grafen III. S. 174 und f.) nachzulesen ist, mit der Stadt Reutlingen wegen der Gerichtsbarkeit, welche der Graf, vermöge der Kirchspielsgerichtsbarkeit von Möhringen, wozu Wannweil vorher gehört hatte, ansprach, dahin, daß dem Spital die vom Kaiser verliehene Gerichtsbarkeit über Wannweil und Omenhausen bleiben, Würtemberg dagegen die bisher getheilte Gerichtsbarkeit in Kusterdingen allein besitzen solle.


4. Omenhausen,

auch Ohmenhausen, Ommenhausen und früher meist Ummenhausen geschrieben, ein evangelisches Pfarrdorf mit 842 Einwohnern, an dem Fürstbach, auf der Fläche zwischen der Echaz und Wiesaz, auf der Grenze „der Heerden,“ 1 Stunde westlich von Reutlingen; Revier Gönningen, Forstamt Urach. Das Patronatrecht hat Würtemberg. Die Besoldung des Pfarrers reicht die Spitalpflege Reutlingen, die auch das Pfarrhaus baut. Den großen und kleinen Zehenten von allen Culturarten bezieht ebenfalls Würtemberg, und bezog ihn schon früher von Königsbronn her.

An Gefällen bezog

1) der Staat aus ehemals klösterlichen Lehen und Zinsgütern jährlich 14 fl. 48 kr. in Geld, die aber nun seit 1820 fast ganz abgelöst sind; dagegen beziehen noch

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Reutlingen. Stuttgart und Tübingen: , 1824, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Reutlingen_109.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)