Seite:Oberamt Reutlingen 112.jpg

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südwestlich von Reutlingen; Revier Gönningen, Forstamt Urach. Das Patronat der Kirche besitzt die Landesherrschaft, die auch den Pfarrer besoldet; eben dieselbe bezieht den großen Zehenten und den Heu- und Wein-Zehenten zu ¾, die Pfarrey zu ¼; den kleinen Zehenten, und aus 3 Morgen Äcker und 35 Morgen Gärten auch den großen, so wie den Obst-Zehenten hat der Pfarrer allein. Zehentfrey sind die Pfarrey-Wiesen mit 22 Morgen und ein herrschaftliches Mayereygut von 175 Morgen nach altem Maaß.

Gefälle beziehen (zu Gomaringen und Hinterweiler.)

1) der Staat aus 43 ehemaligen Erblehen Früchte: Dinkel 141 Scheffel, Haber 68 Scheffel; Geld und zu Geld berechnete Küchengefälle 84 fl. Ferner aus Zinsgütern 110 fl. 28 kr., Landachten im Durchschnitt 6 Scheffel Dinkel und 2 Scheffel Haber; Theilgebühren, theilbare Landgarben im Durchschnitte 16 Scheffel 6 Simri Mischling, woran die Pfarrey ⅓ hat; ferner der Staat allein im Durchschnitt 47 Scheffel Dinkel und 37½ Scheffel Haber. Überdieß muß das herrschaftliche Mayereygut von den Einwohnern und insbesondere von den Besitzern der viertheiligen Hof- und Kirchenlehengüter in der Frohn gebaut werden, eine Frohnlast; die neuerlich zu 83 fl. 13? kr. berechnet wurde.

2) die Orts-Pfarrey, außer den obigen Theilgebühren, Geld und Küchengefällen 34 fl. 5 kr.

3) die Gemeindepflege des Orts 13 fl. 32 kr.

4) die Heiligenpflege des Orts 3 fl. 28 kr.

5) die Heiligenpflege in Dußlingen 5 fl. 9 kr.

Die Summe sämmtlicher, auf dem Grund-Eigenthum haftenden Reallasten beträgt nach dem Kataster jährlich – 1147 fl. 49 kr. und ist die stärkste im ganzen Oberamte.

Der Ort ist weitläufig gebaut; die Straßen sind bey schlechtem Wetter fast nicht zu wandeln, da der Boden aus einem verwitterten Schieferthon besteht.

Unter den öffentlichen Gebäuden befinden sich außer der Kirche, welche in schlechtem Zustande ist, ein Schloß, seit 1817 Pfarrhaus, ein ansehnliches, mit Mauern und Gräben umgebenes Gebäude, worin man eine schöne Aussicht gegen die Alp hat. Den obern Stock hat die Gemeinde als Rathhaus von dem Staat gepachtet. Das alte, schlechte

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Reutlingen. Stuttgart und Tübingen: , 1824, Seite 112. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Reutlingen_112.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)