Seite:Oberamt Riedlingen 213.jpg

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von Neufra ist ein Schloß und Schloßgut verbunden. S. Tab. Die übrigen Eigenthumsrechte bestehen in Fall-Lehengütern und Ausflüssen der Leibeigenschaft, in der dritten Landgarbe, welche aber neuerlich, durch die Mildthätigkeit des gegenwärtigen Fürsten, auf jährliches Ansuchen, zu großem Danke der Einwohner, in die 4te Garbe verwandelt wird; ferner in dem Mühlbann, Fischrecht und in der niedern

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Riedlingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1827, Seite 213. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Riedlingen_213.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)