Seite:Oberamt Tettnang 119.jpg

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noch das Recht, einen Wochenmarkt zu halten, bei. König Sigmund verleiht durch Urkunde d. d. Preßburg 1429 Mittwoch nach Maria Himmelfahrt, dem Grafen Wilhelm von Montfort das Recht, in seiner Stadt Tettnang alle Jahr an St. Othmars-Tag einen Jahrmarkt zu halten und bestätigt den Wochenmarkt. Im Jahr 1330 erlaubt König Friedrich dem Grafen Wilhelm v. Montfort, daß er seinen Flecken Tettnang mit Mauern und Graben umgebe, als eine Stadt. Wenn daher Tettnang schon in den obigen Urkunden von 1297 und 1304 Oppidum genannt wird, was gewöhnlich einen ummauerten Ort bedeutet, so scheint sowohl diese Benennung als auch selbst die in zwei Urkunden von 1309 vorkommende Benennung „Stadt“[1] bloß auf die alte Burg Tettnang und die in deren Befestigungen eingeschlossenen Häuser zu beziehen zu seyn.

Der Lindauer Stadtrechte ungeachtet blieb Tettnang doch eine den Grafen unterworfene Landstadt, während Buchhorn unter Hohenstaufischer Herrschaft den Weg zur freien Reichsstadt gefunden hatte. Aber auch die Grafen von Montfort ließen es nicht an Ertheilung von Rechten und Freiheiten fehlen: 1379 verlieh Graf Heinrich v. Montfort mit seinen Söhnen Heinrich und Rudolph der Stadt das Recht, 40 Jahre lang nicht mehr als 40 Pfd. Pfenning Steuer zu bezahlen, das Recht der Bürgerannahme, der Beerbung der nächsten Blutsfreunde, des Wegzugs, des unbeschränkten Verkaufs liegender und


  1. Es ist dieß der Fall in einem Übergabsbrief des Grafen Haug v. Montfort vom Mittwoch in der Pfingstwoche 1309 und in einem Theilbrief des Grafen Wilhelm vom St. Nicolaus Abend 1309. In dem ersten Brief übergibt Graf Haug noch vor seinem Tode an seinen Sohn Wilhelm und seines Bruders Sohn Graf Haug von Bregenz zu gemeinschaftlichem Besitze die Burg zu Tettnang und die Stadt mit Leuth und mit Gut und was dazu gehört, Liebnau die Burg mit Leuth etc. Summerau die Burg mit Leuth etc., Argen das Dorf mit Leuth etc., zu Betznau die Güter etc. In dem zweiten Brief überläßt Graf Wilhelm nach seines Vaters Tod seinem Vetter Haug die ganze Besitzung und darunter wieder Burg und Stadt Tettnang.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_119.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)