Seite:Oberamt Ulm Seite 040.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Der Rest mit 108/10 Morgen trifft die Weiden, Öden, Torffelder, Gewässer und Wege.

c) Vertheilung und Eigenthum. Von der Gesammtfläche des Oberamtes mit 131.8162/8 Morgen gehören dem Staat 9562 Morg., den Grundherrschaften 45726/8 M., den Gemeinden 22.6796/8 Morg., den Stiftungen 21187/8M., den Privaten 93.0827/8 Morgen. Das Grundeigenthum ist in 72.428 Parzellen eingetheilt, und ein Güterstück im Durchschnitt 18/10 M. groß.

Ausser den einzeln stehenden Höfen St. Moriz, Haßlach, Merstetten etc. gibt es keine geschlossene Güter mehr, in den letzten 20 Jahren wurden selbst viele zu eigen gemachte, früher geschlossene Bauergüter vollends zerrissen. Der Besitzstand der einzelnen Bauern ist sehr verschieden, es gibt solche, die 60–100 und noch mehr Jaucherte haben, wie in Osterstetten, Hagen und Eiselau. Die meisten Bauerhöfe sind Erblehen, die vormaligen herrschaftlichen Falllehen sind nun größtentheils allodificirt, bloß der grundherrschaftlichen Falllehen gibt es noch mehrere.

d) Anbau. Das alte Ulmer Land erzeugte von jeher Getreide im Überfluß; dem unermüdeten Fleiße der Einwohner und ihrer Empfänglichkeit für zeitgemäße Verbesserungen verdankt der Bezirk mit Ausnahme einiger rauheren Alporte mit steinigten Feldern, wie z. B. Mähringen, eine blühende Landwirthschaft, die sich neuerer Zeit durch vermehrten Futterbau, größeren Viehstand, bessere Benützung des Düngers noch immer mehr hebt. Wechselfelder von einiger Bedeutung haben nur die Orte Mähringen, Lehr, Weidenstetten, Reutti, Altheim. Sie werden 9–12 Jahre hindurch benützt, und dann die gleiche Zeit zur Schafweide brach liegen gelassen. Besonders wohlthätig wirkte durch aufmunterndes Beispiel der im Jahre 1817 gebildete landwirthschaftliche Particular-Verein in Ulm unter der thätigen Leitung des verstorbenen Oberamtmanns, Regierungsraths von Muff. Von einzelnen ausgezeichneten Landwirthschaften und Landwirthen verdienen besondere Erwähnung: die Gräfl. Maldeghemische Gutsherrschaft

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ulm. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1836, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ulm_Seite_040.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)