Seite:Oberamt Wangen 080.jpg

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mußten. Eigenthümlich war ferner die Verbindlichkeit von 7 Lehenhöfen in der Herrschaft Praßberg, gemeinschaftlich einige Reitklepper (von St. Gallen her Mönchsklepper genannt) für herrschaftliche Dienste zu halten, daher jene Höfe die Klepperhöfe hießen. Drei Höfe zu Röthsee entrichteten ein sogenanntes Seefahrtgeld für die Verbindlichkeit, den herrschaftl. Weinbedarf von den Bodenseegegenden zu holen. Hier ist auch einer in der Grafschaft Trauchburg unter dem Namen Großwochensteuer bestandene Kammersteuer zu erwähnen; es mußte nämlich jeder Trauchburgische Unterthan jährlich in der Weihnachtswoche von jedem 100 fl. Vermögen (an Fahrniß, Aktivkapitalien und liegenden Gütern, daher auch Vermögenssteuer genannt) 20 kr. Steuer entrichten. Der Ursprung dieser Abgabe verliert sich im Dunkel der Vorzeit. Sie ist jetzt größtentheils auf Kosten des Staats (der jährlich 1275 fl. an den Fürsten von Waldburg-Zeil bezahlt) erlassen, theils auf Grund und Boden als Grundzins vertheilt. Es folgt hier eine Übersicht der ständigen Grundlasten nach der Aufnahme des provisorischen Katasters im Jahr 1823, mit Berücksichtigung der inzwischen vorgekommenen Ablösungen. Dabei mußte aber die frühere Gemeinde-Eintheilung, wie sie im Jahr 1823 bestand, angenommen werden, da bei den späteren Veränderungen der Gemeindebezirke nur eine summarische Ausgleichung statt hatte. (S. die folg. Seite.)

Den Zehenten haben zum kleineren Theil der Staat und die Grundherrn, zum größeren Theil aber die Pfarrstellen und Kirchenpflegen zu beziehen. Der Naturalbezug ist zwar überall noch zulässig; allein fast sämmtliche Zehentherrn haben Akkorde geschlossen, und manche derselben bestehen schon seit Menschenaltern. Im Ganzen sind diese Ansätze sehr gemäßigt und Klagen über zu hohe Zehentabgaben sind noch nie vorgekommen. In den Kißleggschen Gemeinden wird der meiste Zehenten jährlich verliehen; in Natura beziehen ihn hauptsächlich die beiden Hospitäler Kißlegg und Bärenweiler, und auch diese nur theilweise.


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Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 080. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_080.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)