Seite:Oberamt Wangen 201.jpg

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Leibeserben zu Lehen aufgetragen, da sie früher sein Eigenthum gewesen sind. Sollte er ohne eheliche Leibeserben absterben, so soll die Stadt dieser Verbindlichkeit los und ledig seyn und die genannten Gerechtigkeiten ihr anheim fallen, in welch letzterm Falle sie 100 Pfund Heller, so lange aber jene dauerten, 50 Pfund Reichssteuer zu bezahlen hätte. So trat Isny, kraft des oben genannten kaiserlichen Briefs, in die Reihe der Reichsstädte mit allen Rechten ein.[1] Den Übermuth der jungen Reichsstadt hatte das Gotteshaus vielfältig zu empfinden, indem die beiderseitigen Privilegien nicht selten in Kollision kamen. Im Jahr 1379 erlaubten sich sogar die Städter, 90 den Klosterleuten gehörige, um die Stadt her liegende Gebäude niederzubrennen, angeblich weil sie für die Sicherheit der Stadt bei Annäherung der Feinde gefährlich seyen. Das Kloster führte Beschwerde vor dem Kaiser in Ulm, konnte aber weiter nichts erreichen, als die Abtretung der Viehweide, mit dem Rechte, seine Leute daselbst anzusiedeln, woraus dann die dermalige katholische Vorstadt entstand. Überhaupt finden wir von jetzt an das Kloster in mannichfaltigen Bedrängnissen. Eingeklemmt zwischen der Reichsstadt, die sich wiederholte Übergriffe und, besonders in der Reformationszeit, nicht zu rechtfertigende Brutalitäten erlaubte, und zwischen dem fest geschlossenen Ganzen der Herrschaft Trauchburg, deren Herren ihr Kastenvogtamt nicht immer in freundlicher Weise geltend machten,[2] blieb das Kloster hinter so manchen glücklich aufblühenden Abteien Oberschwabens weit zurück. Sein ganzes Vermögen beschränkte sich auf den Besitz vereinzelter Leibeigenen, Höfe und Grundstücke, ohne daß es irgend eine zusammenhängende Besitzung mit Gerichtsbarkeit gehabt hätte, welch letztere von den Schirmvögten theils als solchen, theils als Herren von Trauchburg ausgeübt wurde. – Nachdem die Stadt von dem immer geldbedürftigen Truchseß Otto II. im Jahr 1381 den Salzmarkt und die freie Wahl des Bürgermeisters und der Zunftmeister gegen 300 fl. erhandelt, und ihn im Jahr 1368, als er sich rüstete, dem Herzog Leopold von Österreich zu Hülfe zu ziehen, mit einem Anlehen von 8000 Pf. Heller unter dem Vorbehalt unterstützt hatte, daß, im Fall er aus dem Feldzug nicht wiederkehrte und ohne Leibeserben stürbe, alle seine


  1. Zwar wollte Otto im Jahr 1374 seine vorbehaltenen Rechte und Nutzungen in Isny, offenbar dem Vertrag zuwider, an seinen Vetter Johann, welchem er die Veste Trauchburg und die Advokatie über das Kloster käuflich überließ, zugleich mit verkaufen. Allein der Handel wurde durch eine kaiserliche Kommission für null und nichtig erklärt.
  2. So erzwang im Jahr 1424 Truchseß Jakob von dem Abt Werner einen Revers, daß hinfort kein Abt ohne Vorwissen des Erbvogts gewählt werden solle, worüber auch von den Nachfolgern Jakob’s streng gehalten wurde.
Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 201. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_201.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)