Seite:Oberamt Welzheim 130.jpg

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bis 1807 der Sitz eines eigenen Oberamtes war, welches, ebenfalls mit dem Sitze in Welzheim, 1819 neu gebildet ward. Der Blutbann über Welzheim war Lehen vom Kaiser und Reich. Die Zugehörungen von Welzheim sind zweierlei: das welzheimer Amt, die Waibelhub genannt, und das eigentliche Ämtchen Welzheim. Das erstere, die Waibelhub (oben S. 105 u. f.) werden wir anderwärts, das letztere unten kennen lernen. Diejenigen Bestandtheile von beiden, welche nicht Lehen von Württemberg und diesem also nicht heimgefallen waren, sind bei der 1774 vorgefallenen Theilung der Herrschaft Limpurg-Ober-Sontheim dem Limpurg-Pücklerschen Loose zugelegt worden, fielen 1806 unter württembergische Hohheit und bilden nun Bestandtheile der Standesherrschaft Limpurg-Sontheim-Gaildorf (oben S. 3 und unten S. 135). Sie wurden früher unter dem Namen „Oberämtle“ begriffen.

Über die früheren grundherrlichen Verhältnisse der Stadt ist anzufügen, daß dieselben allermeist mit der Ortsherrschaft zusammenhiengen. Diese besaß 1614 hier 13 ganze und 24 halbe sogenannte gültbare Hubgüter, nur 5-10 Jauchert groß, 8 gültbare Erblehen, und Zinse und Gülten von Häusern und einzelnen Gütern. Das Kloster Lorch dagegen besaß mit Vogtei, seit Erwerbung des Kirchensatzes, den bereits 1489 in zwei Theile getheilten Widdumhof, dessen Inhaber den Zehenten einzusammeln und für die Gemeinde den Hummel und den Eber zu halten hatten; sowie einen weiteren Hof und ein zum Meßneramt gehöriges Lehen. Jene sogenannten „Maierhöfe“, östlich an Welzheim gelegen und mit diesem fast ganz zusammengebaut, hatten zwar ihre eigene Markung, werden aber häufig unter Welzheim begriffen. Die Besitzer gehörten hinsichtlich der Vogtei ins Amt Pfahlbronn.

Daß Welzheim frühe schon Stadt genannt wird, haben wir zuvor gesehen. Schon 1266 ist von „concivibus“ und 1284 von dem „oppidum Wallenzi“ die Rede. Einen Schultheiß vom Jahr 1296 werden wir hienach finden. Noch 1614 hatte Welzheim zwei Thore. Schon damals hatte es das Recht zu drei Jahrmärkten und zu einem Wochenmarkte am Sonntag.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Welzheim. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 130. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Welzheim_130.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)