Karl V.: Römischer Keyserlicher Maiestat Ordnung vnd Reformation guter Pollicey im Heyligen Römischen Reich | |
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Vnnd hiufürter die verschreibung auff widerkauff / wie widerkauffs recht beschehen / was darüber gegeben / genommen / oder gehandelt / wollen wir dasselbig für wuocherlich geacht vnd gehalten / vnnd wie obgemelt gestrafft werden.
¶ Item nach dem inn etlichen orten imm Reich teutscher Nation Juden die wuochernn / vnd nit allein auff hohe verschreibung / burgen / vnd eygen vnderfpandt / sonder auch auff raublich vnd dieplich gütter leihen / durch solchen wuocher sie das gemein arm nottürfftig vnfürsichtig volck / mer dann jemandt genuongk rechnen kan / beschweren / jemerlich vnd hoch verderben. Setzen / ordnen / vnd wollen wir / daß die jüden so wüchern / von niemants imm heyligen Reich gehauset / gehalten / oder gehandthabt werden / daß auch die selben imm Reich weder fridt noch geleyd haben / vnd jnen an keinen gerichten vmb solche schulden / mit was schein der wuocher bedeckt / geholffen / Damit sie aber dannoch jre leibs narung haben mogen / were dann jüden bei jm leiden will / der soll sie / doch dermassen bei jm halten / daß sie sich des wuochers vnd verbotene wuocherliche keuff enthalten / vnd mit zimlicher handtirung vnd handtarbeyt erneren / wie eyn jede oberkeit das selbig seinen vnderthanen / vnd dem gemeinen nutz zuom nützlichsten vnd träglisten zusein / ansehen vnnd ermessen würde / hiemit alle freiheytten so gemeyne jüdenschafft dagegen hett / oder künfftiglich erlangen würde / auffhebendt vnd vernichtigendt.
¶ Dieweil auch befunden / daß inn verkauffung der wüllen dücher / gantz oder zuom außschnidt / vil vortheyls gebraucht / auch der kauffer inn dem schwerlich über vortheylt / Nemlich daß die dücher an den ramen zuo vil gestrecket werden / vnnd demnach imm wasser eyn mercklichs dem kauffer abgeht / auch zuo zeiten die dücher blöterich werden / alles zuo abbruch vund ringerung gemeynes nutz.
Karl V.: Römischer Keyserlicher Maiestat Ordnung vnd Reformation guter Pollicey im Heyligen Römischen Reich. Mainz, 1530, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ordnung_und_Reformation_guter_Policei_23.jpg&oldid=- (Version vom 21.3.2017)