Seite:Palatinatus Rheni (Merian) 145.jpg

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Summa Gelds versprochen / und dafür die Reichs Städte / und Zöll / verpfändet / und / unter anderm / dem Churfürsten bey Rhein / Pfaltzgrafen Ruperto dem Eltisten / dieses Oppenheim / Odernheim / Ingelheim / und KäysersLautern / eingesetzt habe. Und sagt Cuspinianus in seinem Leben / die Fürsten hätten ihn gezwungen / sie mit einem Eyde / die Unterpfandt nicht wieder zu begehren / zu versichern. Und dann so sagen andere / Käyser Ruprecht habe Oppenheim / Ingelheim / und KäysersLautern seinem Sohn Ludwigen / Pfaltzgrafen / und seinen Erben / im Jahr 1402. umb hundert tausend Gülden verschrieben; wie beym Münstero lib. 5. cap. 24, fol. 666. zu lesen. Und sagt man / daß obgedachter Käyser Carl An. 1356. den Reichs Städten / Mäyntz / Wormbs / und Speyer / die 16. grosse Zöll zu Oppenheim auff dem Rhein / so er da gehabt / darzu die Veste / oder Burgk / zu Oppenheim / Odernheim / die Burgk / und Schwabsberg / Nirstein / (al. Nustein) Ingelheim / Winternheim / und andere darzu gehörende Dörffer / umb 33. tausend Goldgülden / versetzt habe / so villeicht entweder von ihme dem Käyser selbsten wieder / oder aber dem Churfürsten Pfaltzgrafen / vermög habenden Privilegij, gelöst worden seyn mögen. Wer hievon einen eigentlichen Bericht geben kan / von deme wollen wir denselben willig und gerne annehmen. In dem Privilegio, so höstgedachter Käyser Rupertus der Stadt Oppenheim Anno 1401. gegeben / ist zu sehen / daß sie damaln noch zum Reich gehört hat. Besihe oben Odernheim. Das Gericht allhie wird noch das Reichs Gericht genant. Siehe Wehnerum in pract. obs. p. 551. Man findet zu Oppenheim eine frische Lufft / guten Wein / und Fruchtgewächs / sehr tieffe Keller / viel Adels Sitz / und Höff: Dann vor Zeiten ein Rittergericht allda gehalten / und der Raht mit Edelleuthen besetzt gewest ist. Hat eine Pfarrkirch zu S. Catharina / genant / ziemlich groß / und eine von den schönsten Kirchen am Rheinstrom / ist zierlich und wol gebauet / von vielen Fenstern / gar hell / und hat zwey Chor / eins gegen Morgen / das ander gegen Abend / ist im Jahr 1258. von Gerardo, dem Ertzbischoffen zu Mäyntz / gestifftet worden / darüber ein sonderlicher Brieff / beym Trithemio, in Chron. Sponheim. fol. 283. zu lesen / darinn Oppenheim / damals ein neue Stadt genant wird / so etwan vorhin / verbrant / oder zerstört worden seyn mag; und sie der Ertzbischoff unter seinen Bischofflichen Sprengel / durch Anzeigung der alten Inwohner / so die rechte / und alte Gräntzen / so beyde Bistümmer Mäyntz / und Wormbs / unterscheiden / offenbaret hatten / rechnet / und setzet. Es seynd auch allhie 2. Clöster / als ein Barfüsser- und ein Jungfrauen Convent Cistertzer Ordens / so vom Romano Hay, einem Benedictiner Mönch / in Aula Ecclesiast. Mariä-Cron genant wird; sampt einem Teutschen Ritterhauß / dabey nächst die Pfarrkirch zu S. Sebastian / und in der Vorstadt zu S. Anthoni stehet: Besagter Hay sagt auch / am 520. Blat / es hätten die Jesuiten / auff das Adeliche Jungfrauen Closter allhie / zu Oppenheim / vermeintliche possession genommen; hingegen aber der Adeliche Ritter Rath in Oppenheim / und Nirstein / als auch adeliche Burgkmann / und Rittergerichts Schöpfen / so dann gemeine Rheinische Reichs freye Ritterglieder / und totus Equestris Ordo, als von unerdencklichen Jahren Fundatores seyen / und / respectu deren / vor Jahren / durch Pfaltz / gewaltthätig / über der Ritterschafft contradictiones, außgetriebenen Adelichen Kloster Jungfrauen / wegen deß Possessorii, und Petitorii, Sie sich niemals begeben hätten / etc. auch deß Löbl. Ordens S. Bernhardi Geistliche antiqua jura, und Prioritet, in diesem Closter Mariä-Cron / ebenmässig besagter Patrum Iesuitarum Neuerungen / etc. vorzuziehen. Und so viel sagt dieser Mönch. Sihe ihn auch am 501. Blat. Iohan. Crusius, in Comment. Hayan. Aul. Eccl. et Horti Crusiani, sagt / es lige dieses Cistertzer Kloster Mariä-Cron / bey Oppenheim / so Käyser Ferdinandus II. Anno 1636. den Jesuitern einzugeben anbefohlen / so auch geschehen; und mit ihrem Collegio zu Mäyntz unirt worden; daß aber die Rheinische Ritterschafft / wegen wieder Erlangung solches / wie auch deß Closters Heilsbrück / wie man meldet / Anno 1637. den 7. Mertz / von Speyer auß / an den Papst solle geschrieben haben / das seye ein lauters Gedicht. Es hat auch ein schönes Schloß oben auff dem Berg in der Stadt / so LandsCron genant wird. Die Stadt ist sonst ziemlich groß /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Palatinatus Rheni. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1645, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Palatinatus_Rheni_(Merian)_145.jpg&oldid=- (Version vom 28.9.2022)