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und Umgeld, die Rechnungsablagen des Stadtwechsels oder städtischen Bankinstituts, und endlich die für die Stadt auch heute noch höchstwichtigen Runz- oder Bewässerungsurkunden.

Von all diesen zahlreichen Registern, welche grösstentheils noch vorhanden sind, beginnt das älteste Zinsbuch mit dem Jahre 1438 und das älteste Grundsteuerbuch oder das „Herrschaftrecht-Buch“ mit der Mitte des 15. Jahrhunderts. Letzteres ist für die geschichtliche Topographie der Stadt von hohem Interesse, weil es strassenweise alle Häuser mit ihren Namen und mit den Namen ihrer Besitzer aufzählt, und an der Hand der nachfolgenden Herrschaftsrechtsbücher sich die Geschichte jedes einzelnen Hauses von heute bis in’s 15. Jahrhundert zurück verfolgen lässt.

Aehnlichen Erneuerungen der Repertorien der städtischen Archive begegnen wir nochmals anno 1602, wobei wir zugleich Kenntniss von einer ziemlich ausführlichen Registratur-Ordnung erhalten, dann 1606 und 1627, und was ganz besonders anzuerkennen ist, auch bald nach dem dreissigjährigen Kriege, - ein Erfolg der Thätigkeit des damaligen Stadtschreibers Dr. Johann Schmidt, der unermüdlich antreibend in der grenzenlosen Unordnung, welche jener unheilvolle Krieg hinterlassen hatte, wie in allen Zweigen der Stadtverwaltung, so auch in diesem rettend einwirkte. Ein von Seiten der Regierung einverlangter Bericht über das Stadtarchiv, datirt vom 24. Juli 1652, meldet, dass einzelne Laden ganz leer gefunden worden seien, wieder andere mit einem Inhalt, der gar nicht zur Aufschrift passe, und dass es als eine „grosse Notturft zu seyn erachtet wurdt", zum Modus und zur Form der Registratur-Ordnung vom 24. April 1602, Rathsprotokoll Fol. 326, zurückzukehren. Es gelang denn auch bis zum Jahr 1660, wenigstens eine „nothdürftige“ Ordnung wieder herzustellen; das damals aufgestellte alphabetische Repertorium ist aber ein sehr oberflächliches und wenig übersichtlich. Der mit der Registratur betraute Beamte bezog, nebenbei gesagt, einen Jahresgehalt von 120 fl., und 20 fl. Hausdienst, ausserdem 6 Saum Wein und 18 Mutt Früchte - mit der besonderen Anempfehlung, sich der Nüchternheit zu befleissigen.

Beinahe ein volles Jahrhundert vergeht jetzt, bis wir wieder etwas von einer archivalischen Thätigkeit bemerken. Nur ein äusserst langwieriger Prozess des Magistrats mit dem Adel des umliegenden Breisgaus, der in der Stadt eingebürgert war, aber

Empfohlene Zitierweise:
Adolf Poinsignon: Rückblicke auf die Vergangenheit des Stadtarchivs zu Freiburg im Breisgau. Theodor Ackermann, München 1895, Seite 130. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Poinsignon_-_Rueckblicke_09.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)