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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

Käserl. Mayt. nicht darein willigen wollen / Seine Churfürstl. Durchl. ohngern vernommen / vnnd anders gewündschet / Weil aber Ihre Käs. Mayt. darbey so vest bestanden / Als ists darbey allerdings geblieben / vnd haben Ihre Keyserl. Mayt. sich wegen Schlesien absonderlich resolvirt, Wegen der Lausnitz aber mit Ihrer Churfürstl. Durchl. einen sonderbahren Vertrag auffgerichtet / mit dem es sein bewenden hat.

Nach dem auch von Ihrer Churf. Durchl. zu Sachsen / gesucht vnd begehret worden / das mehrere Gleichheit der Religion am Keyserlichen Cammergericht introduciret / vnnd nach dem jetzigen Catholischen CammerRichter / ein Augspurgischer ConfessionsVerwandter / vnd nach Abgang desselben / wieder ein Catholischer / vnd also fortan per vices geordnet / Vter Præsidenten / darunter zween Catholische / vnnd zween Augspurgische Confessions Verwandten Assessorum dem numero der Catholischen Beysitzer gantz gleich gemacht werden möchte / dergestalt / daß von nun an die Röm. Keys. Mayt. auch alle Churfürsten vnnd Kreysse / welche ietzo oder künfftig zu præsentiren haben / eitel der Ausgpurgischen Confessions Verwandte præsentiren, so lang vnd viel / biß die Assessores beyder Religionen in numero pares seyn. So offt dann künfftig ein Assessor abgienge / das Cammergericht die Röm. Keyserl. Mayt. oder den jenigen Churfürsten oder Kreyß / an welchem selbigen mahls die Præsentation were / berichten solten / von was vor Religion / zu erhaltung einer gleichen Anzahl / die Præsentandi seyn müsten. Als ist dieser Articul / biß zu einer ehisten Zusammenkunfft der Stände des Reichs beyder Religions Verwandten / außgesetzet worden. So bald man aber wird zusammen kommen / sol solcher anderweit vorgenommen / inmittelst aber vnd biß derselbige erlediget / es bey voriger gemeinen Cammergerichts Ordnung ohne Enderung gelassen / vnd die geliebte justitz ohne Anstand administrirt / auch mit Vnterhaltung des Cammergerichts / vnnd dessen Bezahlung / vorige Ordnung inn acht genommen werden.

Die bißher gesteckte Ordinari-Visitationes vnnd Revisiones des Cammergerichts sollen nunmehr wieder angehen vnnd befördert werden. Weil aber / mit grossen Schaden des Reichs / solche vber Dreyssig Jahr lang gantz angestanden vnd erliegen blieben / dahero nicht nur in gemeinen Gebrechen des Cammergerichts / sondern auch inn etlich Tausent

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_012.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)