Seite:Prager Frieden 025.jpg

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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

Die Römische Käys. Mayt. haben allergnädigst vbernommen / diesen gantzen Frieden Schluß allen vnnd jeden Chur: Fürsten vnd Ständen des Reichs / auch desselben FreyerRitterschafft / wie nicht weniger den See: vnd Anse:Städten / gantz förderlichst zu publiciren vnnd zu notificiren / Ihnen vermittelst Käyserlicher Patenten vnd darzu gehöriger Schreiben vnnd Befelchen / die hohe Notturfft / auch Schuldigkeit / Lieb vnnd Trew des Vaterlandes / so dann die schwere Pflicht vnnd Ayd / damit man der Röm. Käys. Mayt. vnd dem Heiligen Reich verwandt / bester massen zu gemüth zu führen / vnnd beweglich zu ermahnen / daß ein jeder / an welchen dergleichen abgehen / in seinem Gebieth solche Pacification zu mennigliches wissenschafft offentlich publiciren, auch den gegenwertigen Friedenschluß in allen vnd jeden Puncten belieben vnnd annehmen / darauff sein geworben Volck auß seiner MitStände Landen würcklich abfordern vnd wegnehmen / von deroselben Zeit an niemanden dardurch einigen weitern Schaden zufügen lassen / dasselbe Volck mit Ihrer Käys. Mayt. Armada conjungiren, vnd darvon mehr nicht / als so viel er dessen zu etwas Besatzung seiner vesten Plätze nothwendig bedarff behalten / zugleich mit in seiner / die Acceptation dieses FriedenSchlusses besagender Erklerung / ob vnnd mit wie viel Volck er sich mit der Käyserlichen Armada conjugiren könne vnd wolle / vnnd in was für Zustand vnnd Order sich dasselbe befinden thue / andeuten / vnd dessen noch vor verfliessung Zehen Tag / nach publicirung vnnd erlangter wissenschafft dieses Friedens / entweder mit gebürendem respect die Röm. Käys. Mayt. oder da dasselbe vor verfliessung solcher Zeit / wegen Vnsicherheit der Strassen vnnd weite des Weges / gegen Ihrer Käys. Mayt. selbst zu thun Ihme nicht wol müglich were / doch an stadt Ihrer Käys. Mayt. die Königl. Würde zu Hungarn vnnd Böheim / oder die Churf. Gn. vnnd Durchlauchtigkeiten zu Maintz / Cöln / Beyern oder Sachssen / sambt oder sonders / oder die Käyserliche General Befelchshaber / welche Ihnen am nechsten oder gelegnesten / deutlich vnnd klar berichten solte / darmit man alsdann wissen möge / wie sich gegen jedem zu verhalten sey.

Dann dieser Friede wird zu dem ende gemacht / darmit die werthe Teutzsche Nation zu voriger Integritet, Tranquillitet, Libertet vnnd Sicherung reducirt, vnd die Röm. Käys. Mayt. vnnd dero hohes Ertz-Hauß / auch alle Chur: Fürsten vnd Stände des Reichs / so nicht davon

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_025.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)