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folio 23v

Halbir die summ, Vnd ferner auch
Multiplicirs nach alten brauch,
Durch der stedt ahntzal. Wirst bericht.
Vnd diß Examen leuget nicht.

2.

Wann des Addirens Summa ist
Vngleich. So merck dieses zur frist.
Nim die ahntzal vonn stedten baldt,
Halbir dieses bester gestalt.
Multiplicir die alle beid.
Daß gibt dann dir rechten bescheidt.

3.

Wann zweÿfelttig ist die Progreß,
So merck vnd übe den Proceß:
Mitt den übertritt die Ahntzal,
Mehre zum letzten noch einmal.
Dann nim die Oberst zal hinwegk,
Theil durch die übertrettung keck
Weniger einß. Wannß diuidirt,
So hastu den Progreß verführt.

Textkritische Anmerkungen

Empfohlene Zitierweise:
Andreas Reinhard: Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic. 1559, Seite 047. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenbuch_Reinhard_047.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)