Seite:Rechenbuch Reinhard 162.jpg

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Auß der teuffe. Vnd muß Jeder 51 1/2 Lachter fahren,
eh einer den andern ahntrifft.
Machs allso. Nim 6 1/2 das hinunter 8 1/2 dem herauf
steigen, bleibet 2 der theiller. Gib dannach
3 1/2 dasfallen 2 1/2 dem herauff steigen zu rück, ist
6. halbir vnd gibs der teuff des schachtes allß 50.
theil ab. Fac. oben. Nim darnach
vom 50 das Fac. bleiben 23 1/2 lachter, so hoch ist der
vnter dem Obern endgegen gestiegen. Wiltu aber
wissenn, wie viel Jeder lachter hin vnd wieder gefahrn,
so duplir die schachtsteuff, vnd gib darezu daß halbe
rücksteigen vnd fallen, Theil ab wie oben, Fac. 9


Wer will / der mag dieses Probirn /
Doch schau / daß Ihn nicht thu verfühn.
Oder Probirs mitt Circkeln gwiß /
Wie vormals vorgebildet ist.


Progressionis

Regul 16


Oben steht fünfferlei Progreß /
Darumb volgt hierinn glicher Progreß.
Doch soll mann dabei nemmen ein,
Wo Radices verhanden sein,
Dann mann dieselben extrhir,
Vnd nachmals den Progreß verfüht.


Textkritische Anmerkungen

Empfohlene Zitierweise:
Andreas Reinhard: Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic. 1559, Seite 162. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenbuch_Reinhard_162.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)