Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 012.jpg

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Söhne / zu erwöhlen; welche Freyheit ihnen / vom König Christian dem Ersten in Dännemarck / als Er zum Hertzog in Holstein angenommen ward / auß sonderbarer Gnad / vor Zeiten gegeben / vnnd von den Nachkommenden folgents bestättigt worden seye. Chytraeus sagt lib. 29. Saxon. p. 819. daß die Holsteiner keinem andern Fürsten / ausser denen / so beede Hertzogthümber (Schleßwick / vnd Holstein) regieren / (als jetzt dem König Friederichen dem Dritten zu Dännemarck / vnd Hertzog Friederichen von Schleßwick / vnnd Holstein / zu Gottorff) schwören / auch nichts den andern / zu ihrer Töchter Außstewer / contribuiren. Dann der Zeit vnderschiedliche Fürstliche Hofflager im Lande seyn / als zu gemeldtem Gottorff / Item zu Sunderburg / Norburg / Glücksburg / vnnd Arensböcke; von welchen vnten / an gehörigen Orthen / Meldung geschehen wird. Vnd hat der König auch einen guten Theil in diesen Landen innen; wie dann auch Anno 1581. nach Hertzog Hansen deß ältern zu Schleßwick / vnd Holstein Tode / in der Erbtheilung / an den König in Dännemarck kommen / Hadersleben / Tonningen / vnd Rendesburg; an Hertzog Adolphen / Tonderen / StrandFriesen / Femeren; Lugum oder Lehmcloster / vnd Bordesholm: Den dritten Theil von Dithmarsen / vnnd die Zöll zu Gottorp / vnnd Rendesburg / haben sie auch gleich getheilet; die Gerechtigkeit aber zu Hamburg ins gesambt behalten; vnnd die Pfrüenden in den Collegien zu Lübeck / vnnd Hamburg / Vmbwechßlungsweise zu verleihen / sich verglichen; beym Chytraeo lib. 25. p. 694. zu lesen.

Damit wir aber auff die vier obbesagte Nord Albingische Theil / absonderlich / vnd zwar Erstlich auff Holstein kommen / so solle solch Land vielmehr Holsatz / als Holstein / vnd die Inwohner (deren Beständigkeit / Trew / vnnd Glauben / in den Historien berümbt) Holtsatten / oder Holtzsassen / zu nennen seyn / weil sie zwischen den Wälden gelegen / vnd gesessen. Ist ein fruchtbares Land / so in der Länge vber 9. vnd in der Weite / oder Braite 7. Meil Wegs / vnd 3. Inseln / nämlich Femern im Baltischen Meer / so ein Dänisches Lehen / vnd 2. im Britannischen Meer / Busena / vnnd Heiligeland / hat. Es gräntzet zwischen Hamburg / vnd Lübeck / mit Mechelburg: Vnnd gehören darzue Rendesburg / Kyl / Ekelenförde / Ploen / Newstatt / Aldenburg / Itzehoe / Segeberg / Tritau / Steinburg / Oldeslohe / vnd Breitenberg; wie zwar Melchias Nehel / in Exegesi Holsatiae, wil; als der / mit andern / auch das Ländlein Wagrien für einen Theil Holsteins machet / vnd daher saget / daß auch das Bistumb Lübeck (so das ainige in Holstein ist / weiln das Hamburgische zu dem Bremischen gezogen worden) hieher referirt werden könne / dessen Residentz sonsten zu Eutyn in Wagerland ist; Item die Clöster-Aembter / Arensböck / vnnd Rheinfelden. Andere aber sagen / daß aigentlich zu Holstein (dessen Wappen ein weisses Nesselblat (in welches / wie Helduaderus berichtet / Käyser Fridericus I. Graff Adolpho III. von Holstein / so mit ihme in Asiam gezogen / die 3. Nägel / mit welchen der HERR Christus ans Creutz geschlagen worden / gegeben) in einem rothen Schilde ist) gehören die Stätte / Wilster / Kiel / Renßburg / Newmünster etc. Pontanus sagt / daß / vor Zeiten / die Graffschafft Holstein ein Lehen der Hertzogen in Sachsen gewesen / ehe solches Lehen an die Bischöffe zu Lübeck gelangt seye; bey welchen es so lang verblieben / biß der Käyser dasselbe allein ihme zugeaignet / vnnd vorbehalten habe. Wie dann auch der König in Dännemarck / wegen der Holsteinischen Länder / den Käyser / vnnd das Römische Reich / für seinen Oberherren erkennet / vnnd die Lehen darüber von Ihr Käyserl. Majestät empfahet. Vnd findet sich / daß der König / sambt den Hertzogen von Holstein / wegen solcher Länder / monatlich einfach / zum Römerzug / auff 40. zu Roß / vnd 80. zu Fuß / oder an Gelt zu 800. fl. belegt seyn. Die Stände in Holstein / vnd denen einverleibten obvermelten Ländern / werden in die Höhere / vnd Nidere / getheilet. Die Höhere sind wider dreyerley / nämblich Höchstgedachter König / vnd seine Vettern / die Herzogen von Holstein. Zum andern / die Praelaturen / oder deren Vorsteher / als der Bischoff zu Lübeck / das DomCapitel daselbst / vnnd zu Eutyn /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_012.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)