Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 044.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

wegen deß den Bürgern erblich gehörigen Feldes fürs Vieh / das Herden-Thor genant wird; daran dieser denckwürdige Vers geschrieben stehet:

Brema ut sis sospes, hospita fortior hospes:
Bremen sey Indächtig /
Laß nicht mehr ein / du seyst denn Ihrer mächtig.

Das dritte Thor hat von dem nahend gelegnen Tempel Anscharii den Nahmen / welchen Hartvicus, zur Gedächtnüß deß Vierten Bischoffs allhie / deß H. Anscharii, sampt einem kleinern Capitul / im Jahr 1182. angerichtet hat. Das vierdte Thor wird Porta Divana; vnd das Fünffte S. Stephani, wegen der benachbarten Collegiat-Kirchen dieses Nahmens / genennet / vnd ist gegen Abend gelegen; allda man Anno 1602. ein starckes Bollwerck erbawet hat / darzu hernach noch ein anders kommen ist. In dieser Alten Statt / seyn ausser deß obgedachten Doms / oder Ertzbischofflichen Kirchen / Vier Pfarrkirchen / deren die zu Vnser Frawen die Aeltiste ist: Auff welche die obgedachte zu S. Anschario, oder Ansgario; item die zu S. Martin / vnd die zu S. Stephano, folgen thun. Es hat auch ein Collegium für die studierende Tugend; Item / allerhand Gebäw / für die Arme / Krancke / vnd Fündelkinder. Sonsten seyn allda / ausser deß oberwehnten Rathhauses / zu sehen / das Kauffhauß / das Zollhauß / deß Raths Apotheck / das Zeughauß / die offentliche Speicher / oder Kornschütte / vnd vmb den Marckt / gegen dem Rathhauß über / die Schütting / da die 16. Elterleute zusammen kommen / wann etwas / wegen gemeiner Statt / auß Bewilligung deß Raths / zu berathschlagen fürfällt. Es seyn die Burger einer gutthätigen Natur / vnd Gastfrey gegen die Frembde; in Vermehrung deß Gewerbs gar arbeitsam / vnd embsig; wie dann der meiste theil von der Kauffmanschafft; theils auch von ihren Erb-Aeckern / vnd obangedeuter Viehezucht / vnd dem Biersieden / leben: welches Bier / so röthlecht / vnd weiß / herlich gut ist / vnd in die benachbarte Länder / nach Holland / vnd weiters / überflüssig verführet wird / weilen es so wol geschmack / vnd annehmlich ist / keine Wind / vnd reissen in den Därmen / sonderlich das / so im Frühling gebrawen wird / leichtlich verursachet. So hat die Statt die Gerechtigkeit in der Weser zu fischen / von dem Schloß Hoya an / so Lüneburgisch / biß an die gesaltzene See. Gleichmäßige Gerechtigkeit hat Sie auch in der Hunta / Leßmona / vnd andern Wassern. Der Magistrat bestehet von 24. Personen / vnd vier Burgermeistern / deren zween ein Jahr lang regieren; vnd wird der / so das halbe Jahr durch den Fürtrag / vnd die Direction hat / der Praesident genant: den gantzen Rath aber / mit seinen Theilen / nennen Sie die Witheit / Weißheit / oder gleichsam der Weisen Rath; in welchen meistentheils die fürnembsten / das ist / die nützesten / vnd besten / vnter der Burgerschafft / sonderlich der Burger Söhne / so gestudiert / doch also / daß der halbe Theil von Kauffleuten ist / gezogen werden. Vnd sihet man da in derselben Erwöhlung / nicht auff Gunst / Schwäger- vnd Blut-Freundschafft / sondern auff Verdienst / Tugenden / vnd Geschicklicheit; wie Joh. Angelius à Werdenhagen, (welcher part. 3. de Rebuspubl. Hanseat. cap. 2. et 12. vnd in Antegressu partis 4. weitläuffig von Bremen schreibet) fol. 421. erinnert. Sonsten ist auch Anno 1641. ein Bericht / von dieser Statt / vnd ihrem Stande / in den Druck kommen; welcher / vnter anderm / nachfolgendes in sich begreiffet; daß namblich / fürs Erste / vnverneinlich seye / daß E. E. Rath der Statt Bremen ihre eigene freye Statt-Regierung / in Geist- vnd Weltlichen Sachen / ohne zuthun der Herren Ertzbischöffe / verwalten / den Magistrat vor sich setzen / Burgermeister / vnd Rath / an der Verstorbenen / vnd Abgestandenen Stell / ohn einige Maßgebung / oder Confirmation / der Herren Ertzbischöffe / erwehlen / andere Officia, vnd Aempter / außtheilen / von den Officianten Rechnung fordern / vnd einnehmen / darvon quitiren / der Statt Sachen / vnd Güter / verwalten / Burger auffnehmen / Ihnen schwören lassen / Aempter / Zünffte oder Güldten / erlauben /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 44. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_044.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)