von den Käys. am Paß zur Burg / woselbst gedachter Morgan den schönen Flecken / sambt der Brucken vber den Fluß Lessemb verbrand / ein Schantz erbawet / welche Anno 1631. wieder erobert vnd demoliert worden.
1642. Ist vmbs ChristFest ein schneeichte trübe Witterung eingefallen / dadurch der Weserfluß sich mächtig ergossen / die an der Westseiten der Statt Bremen liegende Landschafften vberschwemmet / verschiedene Häuser weggeflossen / vnd ist diese Flut höher gewesen ein Fuß / als wie Anno 1599. der Teich / das Eysenrad genandt / durchgebrochen.
1648. Am Newen Jahrstage / war ein starcker Sturmwind / so inn- vnnd ausserhalb der Statt / an Dächern / Bäumen vnd Gebäwen grossen Schaden gethan.
Am 24. Februarii folgend erregte sich abermahlig ein starcker Sturmbwind / so vnterhalb der Statt am Weserstromb / sonderlich aber am Elbstromb vnnd in Hollstein / vil Schaden gethan / vnd vnterschiedlich Kirchthürn abgewehet.
Das Bistumb Bremen (vmb davon bey dieser Gelegenheit auch etwas zuvermelden: so von Carolo Magno Imp. Anno 788. dahin geleget / ist folgends von Käys. Ludovico Pio, mit dem Ertzbistumb Hamburg conjungiret worden / vnd ob zwarn der Ertzbischoff zu Cölln / sich dieser conjunction hefftig wiedersetzet / vnd das Bistumb Bremen / als ein Suffraganeat seinem Ertz-Stifft vindiciren wollen / vid. Adam. Brem. lib. 1. histor. Eccles. cap. 41. Haben jedoch Ihr. Käys. Mayt. Ludovicus Pius wegen dieser Union mit Bewilligung Pabst Gregorii, durchgetrungen / auch vnter dessen Geistlichen Jurisdiction verordnet / die Königreiche vnnd Landschafften / Daniam, Sueciam, Norwegiam, Farriam, Gronlandiam, Halsingolandiam, Islandiam, Schridevindiam, Slaviam. vid. Diplomata in privil. ArchiEccles. Hamburg. num. 1. et 2.
Folgents aber zu Zeiten S. Ansgarii Archiepiscopi, weiln Hamburg von den Vnglaubigen vberfallen / vnnd zerstöret worden / ist der Ertzbischoffliche Sitz von Hamburg nach Bremen verlegt / vnnd daselbst folgends continuiret / vnd seind nachgesetzte Bischoffe vnd Ertzbischoffe zu Bremen vnd Hamburg gewesen.
1. VVilhadus ein Engelländer / der Anno 788. zum Ersten Bischoff zu Bremen von Käyser Carl dem Grossen verordnet / vnd Anno 790. zu Blexem im Rustringerland gestorben / nach Bremen aber geführet / vnd daselbsten in der Thumbkirchen S. Petri begraben / cuius festum celebratur 8. Novembr.
2. VVillericus B. VVillehadi Discipulus et Canonicus Bremensis, der im hohen Alter Anno 840. gestorben / gleichfalß auch in der ThumbKirchen begraben worden.
3. Liudericus[WS 1] von dem die alte Sächsische Chronick schreibet / daß er ob superbiam von Käys. Ludwig / deponiret, vnd in dessen Stelle verordnet.
4. Ansgarius der Erste ErtzBischoff zu Bremen / vnd Hamburg / der zum Metropolitano omnium regionum Septentrionalium verordnet / Anno 850. Ist gestorben Anno 865. Nach dem er beede Kirchen zu Bremen vnnd Hamburg regieret 34. Jahr / vnd zu Bremen in der Thumb-Kirchen begraben / cuius Festum celebratur 3. Non. Febr.
5. Rembertus B. Ansgarii Discipulus ac filius adoptivus, Ist gestorben Anno 888. Sedis 23. vnnd in der Thumb-Kirchen zu Bremen begraben / cujus festum juxta Chronicon Bremense est 3. Id. Junij. Aegid. Gelen. vero libro 4. de Colon. Magnit. Festum ejusdem ponit Prid. Nonar. vel. 4. Februar. Obige drey Bischoffe / VVilhadus, Ansgarius et Rembertus werden Apostoli Saxonum genandt / quorum vitas exhibuit Philippus Caesar in Triapostolat. Saxoniae, Coloniae Anno 1642. edito.
6. Adalgarius vorhin Monachus Corbejensis, so Anno 888. erwöhlet / der folgendt Käyser Ludwigs Rath geworden. Anno 909. 3. Id. Maij. Vnd ist bey B.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ dritter Bischof von Bremen; Vorlage: endericus
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_067.jpg&oldid=- (Version vom 5.12.2022)