Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 188.jpg

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Obenrad /

Nennet Joh. Isac. Pontanus, lib. 9. rer. Danicar. ein Schloß / vnd Stättlein / vnd sagt / Hertzog Erich von Sachsen (Lauenburg) hab es Anno 1411. versetzet / oder verpfändet. Weiters findet sich von diesem Ort noch zur Zeit nichts.


Oitin / Oytin / Eutyn.

Von diesem Stättlein schreibet offtangezogener Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen Stätt-Chronick / cap. 27. also: Wannen der Nahme Oitin sey / ist mir vnbewust: Die Chorographia aber zeiget an / daß diß Stättlein / sampt dem Schlosse dieses Nahmens / lige in Wagria / in die 4. Meilen von Lübeck / gegen Mitternacht werts. Das Schloß / vnd das Stättlein Oitin hat anfänglich / im 1160. Jahr / gebawet Graff Adolph in Holstein / diß Nahmens der Ander / Adolphi deß Ersten Sohn / vnd Adolphi deß dritten Vatter. Vnd zwar / daß dem also sey / bezeuget / vnter andern / auch der Königliche Statthalter (Herr Heinrich von Rantzow) da Er in Encomiis Urbium Holsatiae, also schreibet:

Arx Oitinensis clara est primaria sedes Quae Lubecensis Praesulis esse solet.
Inclytus Holsatiae Comes hanc construxit Adolphus,
Qui quondam istius nominis alter erat.
Idem etiam parvam juxta Arcem condidit Urbem,
Atque huic Jus proprium municipale dedit.

In der alten Sächsischen Chronicken stehet / daß Bischoff Gerold zu Oldenburg / in der Ordnung der Zwölffte / vnd der Erste zu Lübeck / die Statt Oitin gebawet habe. Da die von Lübeck / mit den Holsteinern / kriegeten / nahmen Sie zwar Oitin ein; aber König Christianus der Dritte in Dennemarck / hats balde wieder einbekommen / im 1534. Jahr. Das Wappen dieses Stättleins ist ein schlecht groß Nesselblat / allerding wie das Holsteinische Wappen / außgenommen / daß das Wort Vtin dabey stehet. Biß hieher Angelus. Der dänische Historien-Schreiber / Pontanus, meldet / in Chorogr. Daniae, von diesem Ort / kürtzlich also: Oitina sub Adolpho II. adhuc pagus existens, Colonos ex Hollandia accepit, quibus cultior reddita. In dem 5. Theil deß G. Braunen Stättbuchs / stehet; daß obgedachter Erbawer dieses Orts / Adolphus II. das Schloß allhie / zusampt 300. Morgen Lands / vmbs Jahr Christi 1159. dem Anno 952. durch Keyser Otten den Ersten gestifftem Bistumb Oldenburg / oder Aldenburg / geben habe: vnd dergestalt seye solches Schloß der Bischöffe zu Oldenburg / vnd hernach / da das Bistumb gen Lübeck verlegt worden / selbiger Bischöffe fürnehmste Wohnung worden; welches / zusampt dem Stättlein / einsmals die Lübecker erobert; aber die Holsteiner wieder bekommen / vnd / König Christian der Dritte von Dennemarck / solchen Ort / mit gewissen Conditionen / dem Bischoff von Lübeck / vnd den Domherren / wieder zugestellt habe: Es seye dabey ein See / vnd ein Thiergarten / vnd ein Dom / vnd in solchem 12. Canonici. Vnd dann / schreibet Nicolaus Helduaderus, in sylva Chronol. p. 97. daß / als Graff Christoff von Oldenburg / Anno 1534. seinen gefangenen Vettern / König Christian den Andern zu Dennemarck / erledigen wolte / sey Ihme Marcus Meyer / von den Lübeckern / zugeben worden / der / vnter anderm / auch das Bischoffliche Schloß Eutyn eingenommen / vnd die Clöster Reinfeld / vnd Arnsböcke / gebrandschatzt; aber Johann Rantzau / Eutyn wieder

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 188. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_188.jpg&oldid=- (Version vom 18.1.2023)