Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 207.jpg

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Chytraeus. Es schreibet Warem. de Erenberg, lib. 1. de Foeder. cap. 1. pag. 18. von Rostock / also: Rostochium perperàm Cranzius existimat infausto sidere conditum, cùm vix transeat una Saturni revolutio, sine manifesta purgatione, lib. 7. Wandaliae, cap. 49.

Es haben sich in dieser Statt / wie in grossen Stätten zu geschehen pflegt / vnterschiedliche vornehme Sachen zugetragen / deren wir etliche allhie gedencken wollen: Als / daß Anno 1302. Rostoch / durch Vbergab deß Nicoloti, Herrns zu Rostoch / oder Werle / in König Erichs auß Dennemarck Gewalt kommen / als Er den Außfluß der Warne / mit seinen Leuten / besetzte. Pontanus de rebus Danicis p. 390. will / der König habe darauff / Fürst Heinrichen von Mecklenburg / in selbige Vogtey gesetzt. Im Jahr 1311. (oder 12.) hat gedachter König allhie / ausser der Statt / auff einem weiten Platz / der Rosengarten genant / seine Gezelt / (weiln die Burger ein so grosse meng Volcks nicht in die Statt lassen wolten) auffgeschlagen / vnd einen Hoff mit den Teutschen Fürsten gehalten; da man also thurniert / daß auff einen Kampff / sechs tausent / vnd sechs hundert mit einander sich besehen haben. Aber der König hat den Rostochern / daß Sie Ihn nicht eingelassen / es nicht vergessen: Vnterdessen Sie auch außgefallen / haben Warnemünde / oder Warnau / vnd die Schantz / so daselbsten / vor zehen Jahren / vom König gelegt war / Nahmens Daneburg / eingenommen / vnd dieselbige / sampt der nahend gelegnen Kirchen / geschleifft; hergegen einen Thurn von Ziegelstein / zu Verwahrung deß Hafens / vnd zur stellung der Laternen / für die Schiffenden aufführt. Daher der König Anno 1312. (Al. 13.) mit den Fürsten / die Statt belagert / den gemelten Thurn erobert / vnd ein andere Vestung gebawet hat / daß nichts in Rostock kommen kunte. Die Burger machten einen Aufflauff / vnd gaben dem Rath die Schuld / auß dessen Mittel Sie viel zu todt schlugen; etlichen hieben Sie die Köpff ab / etliche steckten Sie auffs Rad. Der Hauptmann der Auffruhr hiesse Heinrich Ruge / welcher einen Bruder im Rath hatte / vnd da Etliche baten / Er solte seines Brudern bestes werben / sprach der Bösewichte / Lath lopen tho hopen / alse se Gott vorsamelt heft. Im nachgehenden Jahr / ist obgedachter Fürst Heinrich von Mecklenburg / Abends spat / von den Freunden der erschlagenen / vnd verjagten Rathsherren / heimlich / auff der H. 3. König Abend / in die Statt gelassen / vnd also dieselbe / durch herabfellung eines Rads von einem Wagen / vnter dem Thor / erobert worden; ob woln die Burger / mit ihren Wehren / zugeloffen / vnd es viel Bluts gekostet hat. Obgemelter Pontanus will / daß die Rostocher / zu deß gedachten Königs Gehorsam gebracht / vnd die Verwaltung der Statt / dem ernanten Henrico von Mecklenburg / in deß Königs Nahmen / übergeben worden seye. Vnd sagt Er ferners / daß der König / vmbs Jahr 1317. den besagten Fürst Heinrichen / dem Lande Rostock / vnd allen Gebieten / vnd Vestungen / im Wendland / so Ihme / dem König / gehörig / Lehenrechts weise zu verwalten / vorgesetzt habe / außgenommen obgedachtes Castell Daneburg / am Außfluß der Warne; vnd hab Er Fürst / oder Herr zu Mecklenburg / Henrius, Anno 1323. von König Christophen in Dennemarck / deß vorigen Brudern / vnd Nachfolgern / Rostock / sampt aller Zugehörde / zu Lehen empfangen: Folgends aber / als König Albrecht in Schweden / geborner Hertzog von Mecklenburg / vnd der Schwedische Rath / dem König Waldemar in Dennemarck / das Ihme vom Schwedischen König Magno überlassene Gothland / bestättigten / so seye hiedurch das Hertzogthumb Mecklenburg / vnd die Statt Rostock frey worden: daß hinfort dieselbe / die Cron Dennemarck / nicht mehr für ihren Ober- oder Lehenherrn / erkant haben. Ob aber die Mecklenburger / mit dieser / deß Pontani, Maynung / durchauß zu frieden seyn mögen / lassen wir jetzt dahin gestellt seyn; vnd wenden vns wieder zu Rostock / allda die Burger abermals / Anno 1408. (Al. 1409.) ihren Rath abgesetzt / etliche auß der Statt gejagt / etliche in die Thürne gesetzt: Gleichwol Sie / auß

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_207.jpg&oldid=- (Version vom 8.12.2022)