Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 234.jpg

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so kam Verden Anno 45. den 6. 16. Martij / wieder an die Schwedischen; ferners / noch in diesem Jahr mit List / an die Ertzbischoffliche; vnd das folgende 46. Jahr / den 6. Aprilis / abermals an die Schwedischen. Der Ober Befelchhaber darinn / hielt sich lang: ließ das Stättlein dabey außplündern / allen Vorrath darauß / auff das Schloß / bringen / vnd bey Ankunfft der Schwedischen / Fewer in das Stättlein schiessen / darüber die helffte dessen / sampt der Kirchen abgebrant: Er hatte auch vorher / durch einen Abschnitt/ das Schloß / von dem Stättlein / abgesondert; wie damals berichtet worden ist. Der Zeit ist dieses Voerden / (sampt dem ganzen Erzistumb) in Schwedischen Handen; vnd / als ein Geschenck / von Königin Mayest. zu Schweden / Herrn Grav Carl Gustav Wrangeln / Graven zu Salmis / Freyherrn zu Schokloster / vnd Bremer-Vörde / Herrn zu Spieker / vnd Rostorp / etc. Königl. Schwedischen Reichs Rath / Reichs Vice Admiraln / General Feld Marschalln / vnd General Gubernatorn in Halland / etc. gehörig.


Wansleben /

Im Ertzbistumb Magdeburg / gegen dem Stifft Halberstatt / zwischen Gamersleben / vnd Dodendorff / wie in der Landtafel stehet / gelegen. Johannes Pomarius nennts / in dem Summarischen Begriff der Magdeburgischen Statt-Chronicken / im Jahr 1550. noch einen Flecken / vnd sagt / Hertzog Georg von Meklenburg / habe im selbigen Jahr / den 16. Septembris / den Flecken Wandsleben eingenommen / das Schloß aber / auff welches sich der Statt Magdeburg Volck begeben / dreymal vergebens gestürmet; daher Er den Flecken / den Er zuvor außplündern lassen / gar außgebrant. Aber Helduaderus, in Sylva Chronol. nennts / vmbs Jahr 1620. ein Stättlein / vnd schreibet Bogislaus Philippus Kemnitz / im 1. Theil deß Schwed-Teutschen Kriegs / fol. 77. daß Anno 1630. die Crabaten / das Stättlein Wansleben / überfallen / aber die Magdeburgischen hätten das Schloß erhalten / vnd die Crabaten darfür übel eingebüsst. Hernach meldet Er / es hätte sich Wanßleben / mit Accord / dem General Banner / vnd den Schwedischen / das folgende 31. Jahr / ergeben.


Waren /

Ein Ampt / vnd Stättlein / am Calpiner See / im Hertzogthumb Meyenburg / vnd desselben Theil / so man das Wendische Land nennet / gelegen.


Wedel /

In der Holsteinischen Graffschafft Pinnenberg gelegen. Sihe oben Pinnenberg. Der von Vns offt angezogene Andreas Angelus, schreibet / im 23. Capitel seiner Holsteinischen Stätt-Chronick / daß Wedel ein Stättlein / vnd im Lande Stormarn / an der Elbe / bey drey Meilen von Hamburg / gegen Nordwest / gelegen Seye; dessen Wappen ein Ruland / der in voller Rüstung stehe / in der rechten Hand ein blosses Schwert / in der lincken aber / vnd einem besondern Schilde / ein Nesselblat halte. Johannes Micraelius im 6. Buch / von des Pommerlands Gelegenheit / vnd Einwohnern / am 541. Blat / nennt zwar Wedel auch ein Stättlein; sihet aber das Wappen für etwas anders an; vnd schreibet also: Die

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 234. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_234.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)