Seite:Thoma Briefwechsel 119.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Die weltliche Obrikeid derf aber disses sich nicht unternähmen, indem es sonzt ein Gewiesenszwang ist und in der Zeidung schteht.

Sontern disses ist ein Vohrrecht fon inserner heuligen Rähligion, indem sie ieberahl hinein kohmt.

Wen der Mentsch angenähm leben wiel und keinen Schtreit haben, und keine Zerwierfnisse mit seine Nachbahrn muhs er seine Bflichd gengen die Kierche erfühlen, und wan der Mentsch eine schene Leich haben wiel, muhs er es auch.

Es hilft aber nichz, das man seine Rähligon plos im Geheumen had, sontern man muhs sie zum erkehnen geben, weil disses eine Forschrifd ist und sonzt der Her Bfahrer nicht daran klaubt. Darum missen mir inserne Rähligon beweusen.

Es gelangt nichd, das man plos in die Kierche get, den dahinein gehen fiele und auch die schwahchen Kadolliken und Schuhlerer.

Und mahn weis ja nichd, ob es einen freit, wen mahn darin ist.

Sontern bald einer seine Rähligion libt und bald einer seinen Bfahrer libt, muhs er den Zendrumsmahn wehlen.

Disses ist ein Beweus, was einer dengt.

die fornemsten Einrichdungen der kadollischen Kierche sind der Beichdzeddl und der Schtiemzeddl.

Plos durch disse Zeddl kan mahn die Reunlichkeit der Sähle bezeigen und die Schterke seiner Rähligon. Ahmen.