Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 043.jpg

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gekommen, habe sich auf ihre Leiber gelegt, und sie dergestalt gewürget, daß sie des Todes darüber seyn müssen; wir lesen auch ferner, er sey zu seinem Weibe gekommen und habe von ihr seine Schuhe begehret. Alleine was eigentlich von diesen Umständen zu halten sey, wollen wir weiter unten anzeigen. So viel mag vorietzo zu gedencken genung seyn, daß von der Einbildung einer Sache auf deren würckliche Existentz kein Schluß zu machen sey, sonsten müste auch der Alp und andere Kranckheiten, die in der Einbildung bestehen, denen Geistern zuzuschreiben seyn.


§. 21.

Die andere Ursache, die uns abhält, daß wir dem Teuffel das Kauen und Schmatzen der Todten nicht zueignen können, bestehet darinne, daß demselben keine Gewalt über der Menschen Leben und Tod zukömmt. GOtt hat sich dieses als ein besonderes Regale alleine vorbehalten. Denn da er die Menschen nach seinem Ebenbilde geschaffen, hat er niemanden einiges Recht über deren Leben und Tod zugestanden, als der Obrigkeit, die seine Stelle vertritt. Diese alleine kan das Schwerdt der Gerechtigkeit über die Ubelthäter ziehen. Wer wolte aber dem Teuffel, dem von GOttes Angesichte verstossenen und zur ewigen Höllen-Straffe verdammten Geiste, eine so grosse Gewalt über das durch den Sohn GOttes zu Gnaden gebrachte menschliche Geschlechte zugestehen, dieselben