Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 061.jpg

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was von dem Menschen nach dem Tode übrig bleibet, zu einer Speise bestimmt worden. Aber es sind dieses einfältige Possen, deren sich selbst die klugen Jüden in Ernste vorzubringen schämen.


§. 33.

Wenn es erlaubt ist, zu sagen, was hiervon wahr ist, so ist es ein Gedichte und ein Mährgen, welches die unsrigen denen Jüden aus denen nicht recht verstandenen Rabbinischen Schrifften angedichtet. Denn alles was dißfalls zum Beweiß vorgebracht werden kan, scheinet aus Buxtorffii Synag. Jud.[1] genommen zu seyn, allwo Elias Gramaticus[2] also geschrieben haben soll: „Der Rabbinen Meinung ist, daß, wenn ein Jüde aus dieser Welt gegangen und begraben worden, der Engel des Todes komme und sich auffs Grab setze, da denn zu gleicher Zeit dessen Seele in den Leib kehre und ihn auffrichte; dieser Engel des Todes nehme alsdenn eine eiserne Kette, die halb kalt u. halb warm ist, und schlage damit zweymahl den Cörper; bey dem ersten Schlage würden die Leibes-Glieder alle aus einander gerissen; bey dem andern Schlage betreffe es die Gebeine, und wenn endlich mit dem dritten Schlage die Zugabe geschähe, werde der gantze Leib in Staub und Asche verwandelt.“ Opinio est Rabbinorum, quod postea, quam Judæus quispiam ex hoc mundo discessit &


  1. cap. XXXVI.
  2. in Diction. Tischbi in voce Chabat.