Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 118.jpg

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und wenn es nicht durch Hülffe der Medicorum oder Wund-Aertzte zu rechter Zeit auff die Seite geräumet wird, ziehet es den Tod nach sich, welcher in nichts anders denn einer Auflösung des Gantzen in seine eintzelnen Theilgen[1] besteht. Das besondere Leben (vita specifica) fängt zwar im Tode an aufzuhören, nicht aber das allgemeine Leben, welches denen ersten Principiis und Elementis wesentlich beywohnet und den Cörper mit seiner Krafft und Lebhafftigkeit nicht verläßt, als biß dasjenige, was verwesen soll, völlig in seine Simplicia, daraus es zusammen gesetzt ist, resolviret und auffgelöset worden.


§. 20.

Diese Aufflösung wird sonst auch eine Verfaulung genannt, weil durch die feuchte Wärme des eintzelnen Cörpers (Corporis specifici) die Elemente und ersten Principia von einander gesondert werden. Es geschicht dieses durch eine ausserordentliche Circulation und Umtreibung derer Saltze und Schwefel, welche allmählig dergestalt zerstreuet werden, daß endlich nicht das geringste mehr von dem Cörper übrig bleibt. Ein iegliches Theilgen fängt alsdenn an zu gähren und das, was seines Wesens ist, zu suchen, damit es sich mit demselben vereinige.[2] Also ruhen z. E. die


  1. Mors nil aliud est, quam solutio compositi in sua simplicia.
  2. Fit hoc per extraordinariam aliquam salium & sulphurum circulationem, quæ sensim sensimque ita dissipantur, ut tandem ne umbra quidem de corpore remaneat. Quælibet tunc particula incipit fermentare & ad sui analogum tendere, ut se iterum cum eo uniat.