Seite:Vom Heerschilde 040.jpg

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in einer Form, welche wir auch sonst da angewandt fanden, wo die Mannschaft eine Niederung des Schildes bewirkt haben würde.

Dieselbe Anschauung tritt uns entgegen, wenn P. Innozenz III in seiner Erwägung als Grund gegen die Zweckmässigkeit der Erhebung Friedrichs II zum deutschen Könige und Kaiser anführt: Nam, ut caetera pericula taceamus, ipse propter dignitatem imperii nollet ecclesiae de regno Siciliae fidelitatem et hominium exhibere, sicut noluit pater eius[1] Friedrich ist dann allerdings für Sizilien des Pabstes Mann geworden und es auch nach seiner Erhebung zum deutschen Könige und selbst nach seiner Kaiserkrönung geblieben,[2] gewiss nicht den Anschauungen von der Würde des deutschen Königthums entsprechend. Aber einmal hatte er die Mannschaft schon vor seiner Wahl geleistet, wodurch das Verhältniss weniger unstatthaft erscheinen mochte, obwohl wir in der französischen Königsfamilie ein Beispiel fanden, dass für den analogen Fall Erlöschen der Mannschaft ausdrücklich bedungen wurde;[3] andererseits war man ja allseitig darüber übereingekommen, dass das Verhältniss nur ein vorübergehendes sein, die Verbindung Siziliens mit dem Reiche baldmöglichst gelöst werden sollte; wird, so weit ich sehe, in den betreffenden Urkunden des Umstandes, dass der deutsche König nicht Mann des Pabstes sein könne, nicht ausdrücklich gedacht, so möchte sich das daraus erklären, dass bei allen diesen Verhandlungen über Sizilien das Interesse der Kirche und das persönliche Interesse des Königs die leitenden Gesichtspunkte waren, die Rücksichten auf das Reich sich nur sehr untergeordnet geltend machten.

Doch scheint man trotzdem in dieser Richtung noch immer zwischen dem Kaiser und dem Könige von Sizilien unterschieden und wenigstens die Eingehung eines neuen Lehnsverhältnisses des Kaisers zum Pabste für unstatthaft gehalten zu haben. Ich glaube das daraus schliessen zu dürfen, dass der Kaiser, als ihm 1244 vor allem daran lag, die besetzten Theile des Kirchenstaates

behalten zu dürfen, nie eine Belehnung mit denselben

  1. Innoc. reg. imp. ep. 29.
  2. Vgl. Forschungen zur deutschen G. 1, 14 ff.
  3. Vgl. oben S. 23.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_040.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)