Seite:Vom Heerschilde 100.jpg

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der Vortheil nicht ein erheblicher war; so belehnt der Bischof von Paderborn 1189 den Grafen von Teklenburg mit bedeutenden Lehngütern, verspricht ihm aber noch eine Ergänzung aus heimfallenden Lehen, quia vir illustris et potens et genere ac dignitate magnus non facile pro remodica se de novo alicui ecclesie sive persone obligaret.[1]

Lässt sich so wenigstens in einer Reihe von Einzelfällen nachweisen, dass nicht blos Herzoge, sondern auch mächtige, bisher nur vom Reiche belehnte Grafen erst in der zweiten Hälfte des eilften Jahrhunderts Vasallen gerade derjenigen Bischöfe wurden, welche ihnen am nächsten lagen, von welchen Verleihungen ihnen am erwünschtesten sein mussten, bei welchen sie am meisten auf Geneigtheit, ihnen solche gegen Mannschaft zu gewähren, rechnen konnten, so wird damit gewiss im allgemeinen die Zeit genügend genau bezeichnet sein, in welcher mächtige Laienfürsten sich entschlossen, der Pfaffenfürsten Mannen zu werden. Für einfache Grafen werden wir wohl noch etwas weiter zurückgreifen müssen, wegen eines Verhältnisses, welches hier überhaupt von sehr entscheidendem Einflusse gewesen zu sein scheint, nämlich wegen der Vergabung ganzer Grafschaften an Reichskirchen. War die Grafschaft erledigt, so konnte nun der Bischof zum Grafen setzen, wen ihm beliebte; erfolgte, wie wir das bei den Grafschaften Stade und Hennegau sahen und wie es auch sonst häufig der Fall war, die Vergabung in der Art, dass der Graf dem Könige die Grafschaft aufliess, um sie dem Bischofe zu Eigen zu übertragen, so hielt der Graf die Grafschaft nun vom Bischofe, wie früher vom Reiche. Wollte man nun auch noch Bedenken tragen, für die Zeit des Beginns dieses Verhältnisses die Grafengewalt selbst schon als Mannlehen, nicht blos als Amt, zu betrachten, so wird doch wenigstens sicher anzunehmen sein, dass der Bischof im Falle freier Verfügung nur einen Vasallen zum Grafen setzte, oder dass im zweiten Falle der nun von ihm gesetzte Graf sich ihm auch zur Mannschaft verpflichtete; reiche Ausstattung mit Kirchenlehen

  1. Cod. dipl. Westf. 2, 201.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 96. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_100.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)