Seite:Vom Heerschilde 111.jpg

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Gehört das Beispiel nach Lothringen, so dürfte auch hier wieder an eine Einwirkung französischen Brauchs zu denken sein, nach welchem ja Belehnung von Kirchen auch von andern Laien, als dem König, sehr gewöhnlich war.

Häufiger noch finden wir nun Belehnung durch Unfähige und zwar so, dass auch Fähige von ihnen belehnt werden; und es fragt sich, welchen Einfluss eine solche Verbindung auf den Heerschild hatte. Der Heerschild überhaupt wurde allerdings bei Belehnung durch einen Heerschildslosen nicht verloren; denn die Theorie kennt eine Belehnung Fähiger durch Unfähige ohne eine solche Folge anzudeuten.[1] Aber es ist auch nicht wohl denkbar, dass bei solchen Verbindungen von den Heerschildstufen ganz abgesehen worden wäre. Bei einer Belehnung durch Frauen dürfte in dieser Richtung unzweifelhaft der Schild des Mannes oder des Vaters massgebend gewesen sein; es ist gewiss nicht anzunehmen, dass jemand, welcher durch Belehnung vom Manne oder Vater seinen Schild geniedert hätte, ohne solche Folge Vasall der Wittwe oder der Tochter werden konnte. Weigerte sich 1267 der Graf von Berg eine von ihm erkaufte und von der Gräfin von Sain lehnrührige Burg von dieser zu Lehen zu nehmen,[2] so ist der Grund gewiss nicht in der Unfähigkeit der Gräfin als Frau zu suchen, sondern darin, dass die Grafen von Berg und die von Sain Genossen waren.

Bei der Belehnung durch unfähige Geistliche fehlt eine ähnliche Grundlage für eine solche beziehungsweise Zuordnung zu einzelnen Heerschildstufen; nur die thatsächlich nachweisbaren Lehnsverbindungen werden hier einen Schluss erlauben; wir werden von der Anschauung ausgehen dürfen, dass der vom Fähigen belehnte Unfähige mindestens als eine Stufe unter dem Herrn, der den Fähigen belehnende mindestens als eine Stufe über dem Manne stehend aufzufassen ist. Der erste Gesichtspunkt wird nur den Schluss berechtigen, dass der unfähige Geistliche jedenfalls unter den Pfaffenfürsten steht, da er von diesen häufig belehnt wird; weitere Anhaltspunkte könnten sich nur dann

  1. Vgl. Homeyer S. 309.
  2. Lacomblet UB. 2, n. 572.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 107. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_111.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)