Seite:Vom Heerschilde 146.jpg

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bezeichnet. Von den Nobiles werden nun aber, ausser Sachsen, worauf wir zurückkommen, nie Liberi als eine niedere Klasse ritterbürtiger Freien unterschieden; es werden vielmehr zumal im zwölften Jahrhunderte in kaiserlichen und fürstlichen Urkunden die Ausdrücke Nobiles und Liberi abwechselnd und ganz gleichbedeutend zur Bezeichnung der zwischen den Fürsten und Dienstmannen stehenden Zeugenklasse gebraucht;[1] und das Zusammenfallen beider Ausdrücke lässt sich ja bis in die karolingische Periode zurückverfolgen.[2] Im dreizehnten Jahrhunderte kommt allerdings der Ausdruck Liberi in dieser Bedeutung allmählig ausser Gebrauch, wie etwas später ja auch die Ministerialen fast nur noch als Ritter bezeichnet werden; aber offenbar nicht weil der Ausdruck nicht mehr zutreffend gewesen wäre; denn mehrfach finden wir ihn doch noch ganz gleichbedeutend mit Nobiles gebraucht. So in rheinpfälzischen Urkunden mehr- fach bis 1228;[3] in mainzischen bis 1221;[4] in Urkunde des Klosters Salem 1208,[5] des Bischofs von Speier 1209,[6] des Bischofs von Konstanz 1223;[7] noch ziemlich häufig in österreichischen Urkunden bis 1221.[8] Eine Vergleichung der hier als Liberi bezeichneten Personen ergibt, dass es dieselben sind, welche sonst unter den Nobiles erscheinen. Später finden wir in den lateinischen Urkunden den Ausdruck Liberi nur sehr vereinzelt; aber doch auch dann gleichbedeutend mit Edelherren, wenn nicht, wie in einzelnen Urkunden für die Waldstätte, offenbar nichtritterbürtige Freie gemeint sind. So wird in baierischer Urkunde von 1262 eine Reihe von Grafen und Edeln als Liberi zusammengefasst.[9] Im J. 1272 wird ein A. liber de Waldegg erwähnt, aus einem Geschlechte, welches sonst zu den Edeln zählt.[10] Wird 1288 von K. Rudolf ein Urtheil gefunden per principes imperii, per comites, per liberos, per ministeriales, so ergibt schon die Stellung, dass hier dieselbe Klasse zu verstehen

  1. Vgl. Reichsfürstenst. § 37. 52.
  2. Vgl. Waitz Verfassungsg. 4, 279.
  3. Or. Guelf. 3, 619. 645. 657.
  4. Scheidt Nachr. vom Adel. 407. 265.
  5. Wirtemberg, UB. 2, 366.
  6. Reg. Boica 2, 34.
  7. Neugart Cod. dipl. 2, 151.
  8. Meiller Babenberg. Reg. 83. 89. 91. 93. 110. 128.
  9. Quellen u. Erört. 5, 185.
  10. Schmid Mon. Hohenbergica 42. 70. 79.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 142. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_146.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)