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dürfte doch ergeben, dass sich die ganz überwiegende Zahl dieser ritterlichen Geschlechter zugleich als dienstmännische nachweisen lässt. Nur ganz vereinzelt weiss ich in Westfalen in Familien, welche uns als freie bekannt sind, zugleich Ritter nachzuweisen. Ein sicheres Beispiel geben die von Borgelen bei Soest. Burchard von Borgelen erscheint 1263 unter den Rittern, Gottschalk von Börgelen unter den ihnen nachstehenden Freien; beide waren Brüder, da 1273 Ritter Burchard und sein Bruder Gottschalk genannt werden; 1282 finden wir Burchard als Ritter und Freigraf, 1312 die Brüder Burchard und Gottschalk von Borgelen als Knappen.[1] Die von Thünen finden wir bei Freigerichtsverhandlungen oft unter den Freien, weiter in den Stadträthen von Soest und Werl, in andern Urkunden ohne nähere Bezeichnung Ministerialen nachgestellt;[2] dann aber vereinzelt auch als Ritter oder Knappen;[3] ebenso erscheint 1263 einer von Swewe unter den Rittern, ein anderer unter den Freien;[4] doch kann in diesen letzten Fällen die Identität der Familien zweifelhaft sein, da die Namen von Orten entnommen sind. So mögen sich auch hier einzelne vermögendere Freie das Recht der Ritterbürtigkeit bewahrt haben; aber auch diese treten nicht bedeutender hervor, scheinen nach ihrem ganzen Vorkommen den Ministerialen an Ansehen nachgestanden zu haben; die angesehensten Ritterfamilien sind durchweg als dienstmännische zu erweisen.

Dieses Ergebniss wird nun freilich nicht zugleich erweisen müssen, dass nur wenige ursprünglich schöffenbarfreie Geschlechter ihre Ritterbürtigkeit bewahrten; ich denke vielmehr, dass die ritterbürtigen Freien in grosser Zahl in das viele Vortheile bietende Verhältniss der Ministerialität übergetreten sind. Wenn ich weitergehe und behaupte, dass wenigstens nicht überall in Sachsen Ministerialität und Schöffenbarkeit sich ausschlossen, dass es schöffenbare Ministerialen gab, sogar der Grafenbann über Freie in den Händen von Ministerialen war, so widerspricht

  1. Seibertz UB. 1, 409. 444. 486. 2, 102.
  2. Seibertz UB. 1, 121. 160. 330. 343. 348. 409. 428. 515. 543. 2, 220.
  3. Seibertz UB. 1, 562. 3, 443. 480.
  4. Seibertz UB. 1, 409.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_173.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)