Seite:Vom Heerschilde 216.jpg

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voraussetzten, obwohl auch das Fürstenamt unzweifelhaft nur an Personen des vierten Schildes gegeben werden konnte, als einen bestimmten Heerschild gaben, so wird allerdings die Anschauung einer Beziehung bestimmter Lehngüter zu bestimmten Schilden kaum abzuweisen sein, wenn auch eine weitgreifendere Durchführung nicht anzunehmen ist. Insbesondere nicht in der Richtung, dass es für eine Person höheren Schildes unstatthaft gewesen wäre, sich mit einem früher an einen Niederen geliehenen Gute belehnen zu lassen; fanden wir oben eine Bestimmung, dass Lehen der Dienstmannen nicht an Edelherren kommen sollten, so war dafür offenbar lediglich das Interesse der ersteren massgebend. Jenes weiter zu belegen, dürfte überflüssig erscheinen; als Beispiel mag etwa dienen, dass 1240 der Landgraf von Thüringen von einem Goldschmidt zu Boppard Lehnsstücke erwirbt, mit welchen dieser vom Reiche belehnt war, und sich dieselben gleichfalls vom Kaiser leihen lässt.[1]

XX.

Werfen wir zum Schluss einen Blick zurück auf die hauptsächlichsten Ergebnisse unserer Erörterungen, so wird vor allem hinzuweisen sein auf die durchweg hervortretende Uebereinstimmung der Lehren der Rechtsbücher mit dem thatsächlichen Rechtsleben ihrer Zeit. Es handelt sich nicht um mehr oder weniger willkürliche theoretische Gebilde; wo auch immer wir prüfend zugreifen mögen, es ergibt sich fast kein Satz, für welchen das wirkliche Leben nicht Anhaltspunkte zur Bestätigung oder doch Erklärung böte, von dem wir annehmen müssten, er sei veranlasst nicht durch Beachtung der thatsächlichen Zustände, sondern durch willkürliche Geltendmachung und Weiterbildung subjektiver Rechtsanschauungen des Verfassers. Damit soll freilich nicht gesagt sein, dass überall sich volle Uebereinstimmung zwischen der Lehre und den gleichzeitigen

Zuständen ergäbe, dass nicht mancher Satz bestimmter

  1. Huillard H. D. 5, 1046.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_216.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)