Seite:Vom Heerschilde 223.jpg

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Herzogthum der Billunger stellte sich dieselbe nicht wieder her; die sächsischen Grafen, seit geraumer Zeit gewohnt, nur den König selbst zum Herrn zu haben, wussten sich in dieser Stellung zu behaupten;[1] und so verblieben hier nur die drei Stufen der Fürsten, Edelherren und Freien.

In den andern Ländern wussten die Herzoge, welchen in dieser Richtung der rheinische Pfalzgraf gleichsteht, sich die Mannschaft der Grafen grossentheils zu bewahren.[2] Dafür fiel hier eine andere Stufe aus, insofern ein Unterschied zwischen Edelherren und Gemeinfreien, falls ein solcher überhaupt bestand, sich wenigstens für die Gestaltung der Heerschildsverhältnisse nicht wirksam erwiesen hat.[3] Es scheint vielmehr, dass der Begriff eines von den Freien geschiedenen Standes der Edelherren sich hier erst mit dem Begriffe des Heerschildes als Lehnsfähigkeit überhaupt insofern entwickelte, als die Freien, welche ohne Dienstmannen zu werden sich bei ritterlicher Lebensweise zu erhalten wussten und somit Anspruch auf kriegerische Benefizien erheben konnten, nun als Edle sich von den bäuerlich lebenden Freien absonderten; und dafür dürften vorzugsweise die Besitzverhältnisse den Ausschlag gegeben haben. Nun konnte sich allerdings auch ganz unabhängig von Stand und Amt die Anschauung bilden, dass der minder begüterte Edelherr Mann des reicheren Genossen werden konnte, woraus sich denn wirklich der Unterschied der beiden Stufen der Hochfreien und Mittelfreien ergab. Wenn es trotzdem in den meisten Ländern bei einer Dreizahl dieser Stufen verblieb, so ist das erklärlich, wenn wir bedenken, dass die meisten mächtigen Edelherrn zugleich Grafenämter erhielten, einzelne von ihnen aber, bei welchen das nicht der Fall war, dann um so eher Anstand nehmen mochten, ausser des Herzogs auch noch der Grafen Mann zu werden, als diese weniger, wie das in Sachsen bei der dort gewöhnlichen Häufung von Grafschaften in einer Hand der Fall war, von vornherein eine die mächtigsten Edelherren,überragende Stellung einnahmen.

Es ergeben sich damit als gewöhnliche Folge die drei Stufen der

  1. Vgl. oben S. 118.
  2. S. 117.
  3. S. 141. ff.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 219. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_223.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)